Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Aufstieg in gehobenen Dienst

<< < (4/5) > >>

Spid:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:03 ---Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

--- End quote ---

Exekutor:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:05 ---
--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:03 ---Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

--- End quote ---

--- End quote ---

Ich mache wenigstens kein Geheimnis um meine Tätigkeit und bin Stolz darauf zum nachweislich produktiven Teil der Verwaltung zu gehören.

Angst vor schallendem Gelächter was tatsächlich hinter deiner Arroganz steht scheinst zu haben du.  ;D

Spid:

--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:03 ---Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.

--- End quote ---

lowsounder:

--- Zitat von: Exekutor am 26.06.2020 06:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 25.06.2020 14:19 ---Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.

--- End quote ---

Es wäre ja auch zu viel verlangt wenn er sich verständlich für einen Laien ausdrücken würde. Alle Wissen was gemeint war, aber er muss es mit dummen Kommentaren wieder kompliziert machen und wie man weiter untern sieht, gleich wieder von oben herab belehren. Übrigens erwähnte der Fragesteller eingangs seinen Angestelltenstatus.

--- End quote ---

Betrachte Spid einfach als Chatbot  ;D (wobei die Ähnlichkeit wirklich verblüffend ist - wie war das mit dem Turing-Test?)

Offtopic: Bewirb dich einfach auch wenn du laut Stellenbeschreibung nicht alles erfüllst. Sobald nämlich niemand dabei ist der die Kriterien in der Stellenanzeige erfüllt, kann auch die Bewerbung genommen werden, der ihr am nächsten kommt.

AndreasBO81:

--- Zitat von: WasDennNun am 25.06.2020 14:46 ---Doch, das die pauschale Forderung EG10 gleich Studium oder vergleichbare Kenntnisse  nicht stimmt und sie die Fallgruppe 2 der EG10 nicht kennen.

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Frage doch mal deine Personaler wie es sich mit der Fg2 der EG10 verhält.
Bin gespannt was er dazu sagt.

--- End quote ---

Wie würde sich das denn bei EG11 verhalten? Dort wird in beiden FG nur von EG10 Angestellten gesprochen. Aber eine Fallgruppe für EG9b gibt es dort nicht. Schließt dies einen Aufstieg aus oder ist es dort nur nicht mit aufgeführt?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version