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Aufstieg in gehobenen Dienst
WasDennNun:
zur Antwort:
Wenn bei der Ausschreibung ein Studium als wünschenswert gefordert wird, kannst du dich drauf bewerben. Wenn es als notwendig gefordert wird, dann könnte man deine Bewerbung ignorieren.
Man kann im IT Bereich der EGO TVÖD Kommune auch ohne Studium die E13 bekommen.
EDIT:
--- Zitat von: AndreasBO81 am 25.06.2020 14:09 --- Wiederum stehen Geschichten aus der IT dem gegenüber, dass gesagt wurde - "Da das Studium noch nicht beendet ist, kann man sich auch nicht bewerben" und die Bewerbung nicht akzeptiert wurde.
--- End quote ---
Ahnungsloser Bullshit, der gerne von Beamtenpersonalern verkündigt wird.
AndreasBO81:
Danke für eure Antworten und Erklärungen!
Streichen wir dann ein paar fälschlich gesetzte Formulierungen.
Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.
Wenn ich Dich - WasDennNun - richtig verstehe, hängt es maximal an der Formulierung in der Ausschreibung?
Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?
AndreasG:
Hört sich für mich eher nach
"Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse von den Entscheidern vorausgesetzt werden."
an.
WasDennNun:
--- Zitat von: AndreasBO81 am 25.06.2020 14:38 ---Danke für eure Antworten und Erklärungen!
Streichen wir dann ein paar fälschlich gesetzte Formulierungen.
Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.
Wenn ich Dich - WasDennNun - richtig verstehe, hängt es maximal an der Formulierung in der Ausschreibung?
--- End quote ---
Wenn sie ein Studium fordern, dann beschränken sie sich halt selbst bei der Auswahl der Kandidaten, das kann man machen.
Das können sich auch machen, wenn sie einen Boten einstellen.
--- Zitat ---Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?
--- End quote ---
Doch, das die pauschale Forderung EG10 gleich Studium oder vergleichbare Kenntnisse nicht stimmt und sie die Fallgruppe 2 der EG10 nicht kennen.
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Frage doch mal deine Personaler wie es sich mit der Fg2 der EG10 verhält.
Bin gespannt was er dazu sagt.
Spid:
Einstellungsvoraussetzungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
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