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Eingruppierung Vollziehungsbeamter Außendienst
Spid:
Ich fragte, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, schließlich wäre zu erwarten, daß Du die Anfrage zu einem der Tarifverträge, die ein eigenes Unterforum haben, in diesem stelltest. Du antwortetest, Du würdest nach dem TVÖD VKA bezahlt. Das beantwortet nicht die Frage. Mithin bedarf es der Frage, ob Du lediglich nach TVÖD VKA „bezahlt“ wirst, wobei dann noch zu klären wäre, was genau das bedeutet, oder der TVÖD VKA vollständig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bspw. wegen beiderseitiger Tarifbindung.
Kaiser80:
Sofern der TVÖD VKA vollumfänglich Anwendung findet ist eine Eingruppierung in EG 8 ebenso wenig abwegig wie in EG 9a. Deine SV ist für ne Einschätzung recht schmal...
Exekutor:
--- Zitat von: Aphram am 25.06.2020 21:42 ---Sorry ich versteh nicht genau was du meinst?
--- End quote ---
Das ist Spid. Du kannst es nicht verstehen. Wir haben alle nicht ausreichend Intellekt und Niveau für Ihn. Außerdem ist er ein Chatbot.
Ansonsten kann ich aus eigener Erfahrung sagen dass eine 9a durchaus realistisch sein könnte.
Spid:
--- Zitat von: Spid am 26.06.2020 07:03 ---Erzähl uns doch mal wieder von Stereotypen. Oder erzähl was zur Eingruppierung von Standesbeamten. Dann bist Du wenigstens amüsant und hast zumindest einen Nutzen.
--- End quote ---
Exekutor:
oh Ein beleidigter Bot ist neu.
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