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Einordnung in 14 TV-L nur mit Bachelor

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Tagelöhner:
Halte uns hier bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Wegen langjähriger Praxiserfahrung auf Länderebene gehe ich davon aus, dass sich spätestens ab dem Zeitpunkt wenn ein (verbeamteter) Personalsachbearbeiter zur Umsetzung involviert wird, das Vorhaben erledigt hat.

Hier liegen zum Teil Zwänge durch Handlungsanweisungen der Ministerien, Unkenntnis oder schlicht Missgunst vor, da die typische Laufbahndenkweise aus dem Berufsbeamtentum angewendet wird. Da heißt es dann gerne, ein Bachelor-Abschluss berechtigt beamtenseitig erstmal auch nur für eine Karriere im gehobenen Dienst, daher wird auch tariflich nur mit größten Bauchschmerzen maximal eine E12 angeboten, da alles ab E13 für wissenschaftliche Hochschulabschlüsse bzw. Funktionsstellen mit herausgehobener Leitungsfunktion oder dergleichen vorbehalten wäre.

Die coronabedingten Einsparzwänge auf die (Personal-)haushalte kommen sicher auch noch zum Tragen. Für den Lohn eines E14-Angestellten (inkl. Lohnnebenkosten versteht sich) lassen sich geschätzt schließlich bestimmt zwei A10 Beamte alimentieren.

Dienstmeister:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.06.2020 09:45 ---Halte uns hier bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Wegen langjähriger Praxiserfahrung auf Länderebene gehe ich davon aus, dass sich spätestens ab dem Zeitpunkt wenn ein (verbeamteter) Personalsachbearbeiter zur Umsetzung involviert wird, das Vorhaben erledigt hat.

Hier liegen zum Teil Zwänge durch Handlungsanweisungen der Ministerien, Unkenntnis oder schlicht Missgunst vor, da die typische Laufbahndenkweise aus dem Berufsbeamtentum angewendet wird. Da heißt es dann gerne, ein Bachelor-Abschluss berechtigt beamtenseitig erstmal auch nur für eine Karriere im gehobenen Dienst, daher wird auch tariflich nur mit größten Bauchschmerzen maximal eine E12 ermöglicht.

--- End quote ---

Ich melde mich wenn es zu einer positiven Entscheidung meinerseits und der anderen Seite gekommen ist. Wohlgemerkt habe ich mich auch noch bei einigen privatwirtschaftlichen Stellenbeworben und schaue jetzt nach dem aufregendsten und attraktivsten Angebot

WasDennNun:
Tagelöhner hat ja schon schön die (nicht tariflichen) Hinterungsgründe genannt.

Ich haben es schon erlebt, dass so etwas auch schon mal mit Werkverträgen geregelt wurde.
Auch mit eine "niedrigen" Eingruppierung als Teilzeitkraft mit einem WV als schmankerl.
Ob das alles rechtlich sauber geht kann ich nicht sagen.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.06.2020 09:45 ---Halte uns hier bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Wegen langjähriger Praxiserfahrung auf Länderebene gehe ich davon aus, dass sich spätestens ab dem Zeitpunkt wenn ein (verbeamteter) Personalsachbearbeiter zur Umsetzung involviert wird, das Vorhaben erledigt hat.

Hier liegen zum Teil Zwänge durch Handlungsanweisungen der Ministerien, Unkenntnis oder schlicht Missgunst vor, da die typische Laufbahndenkweise aus dem Berufsbeamtentum angewendet wird. Da heißt es dann gerne, ein Bachelor-Abschluss berechtigt beamtenseitig erstmal auch nur für eine Karriere im gehobenen Dienst, daher wird auch tariflich nur mit größten Bauchschmerzen maximal eine E12 angeboten, da alles ab E13 für wissenschaftliche Hochschulabschlüsse bzw. Funktionsstellen mit herausgehobener Leitungsfunktion oder dergleichen vorbehalten wäre.

Die coronabedingten Einsparzwänge auf die (Personal-)haushalte kommen sicher auch noch zum Tragen. Für den Lohn eines E14-Angestellten (inkl. Lohnnebenkosten versteht sich) lassen sich geschätzt schließlich bestimmt zwei A10 Beamte alimentieren.

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Hierzu entstand nun hier die Möglichkeit des sog. prüfungsfreien Durchstiegs für Tarifbeschäftigte. Insb. gedacht für techn. MA, da für diesen Personenkreis kein Aufstiegsstudium angeboten wird.

Dabei geht es darum die Anerkennung als sonstigen Beschäftigten anzustreben.

Beispiel für techn. MA:

Tarifbeschäftigte Techniker, die gem. TV-L in EG 9b eingruppiert sind, erreichen für den sog. Durchstieg zur EG 10 die vom Tarifrecht geforderten gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen durch eine erfolgreiche, grundsätzlich sechsjährige Ausübung höherwertiger Ingenieurstätigkeiten mit mindestens der Wertigkeit der EG 10. 

Tarifbeschäftigte Ings., die gem. TV-L in EG 12 eingruppiert sind, erreichen für den sog. Durchstieg zur EG 13 die vom Tarifrecht geforderten gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen durch eine erfolgreiche, grundsätzlich vierjährige Ausübung höherwertiger Ing-Tätigkeiten mit der Wertigkeit der EG 13 nach EGO I. 

In diesem Bereich findet die EGO Teil I zum TV-L Anwendung, da die Tätigkeitsmerkmale von Ingenieuren nicht für die EG 13 der EGO Teil II zum TV-L ausreichen.

Nach 2 absolvierten sich deutlich unterscheidenden Verwendungsbereichen, erfolgt nach Einzelfallprüfung die Anerkennung als sonstiger Beschäftigter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der EGO de TV-L.

Es geht also ziemlich viel, wenn gewollt :)

WasDennNun:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 26.06.2020 10:20 ---Es geht also ziemlich viel, wenn gewollt :)

--- End quote ---
Sehr richtig.
Ich habe hier bei uns im Hause auch erstmal die Verantwortlichen über die tariflichen Möglichkeiten "bösgläubig" gemacht.
Wo vorher die Personaler den Quark von mD/gD/hD ...
ohne wiss. Hochschulstudium geht E13 nicht etc. ....
E10 nur mit Bsc....
Wir können keine Stufe 5 bei Einstellung anbieten....

als gesetzt nach oben verkauft haben, wissen die Oberen nunmehr was geht und sind jetzt auch offen, diese tariflichen Möglichkeiten zu nutzen, wo es angebracht und notwendig ist.

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