Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückwirkend Höhergruppierung zur Vermeidung der Höherstufung - rechtens?
Spid:
Man kann keine Höhergruppierung ablehnen. Was man ablehnen kann, ist die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Der AG wird ja ein irgendwie gelagertes Interesse daran haben, daß die auszuübende Tätigkeit, die zur Höhergruppierung führen würde, erledigt wird - ansonsten würde er sie ja nicht übertragen wollen. Wenn sich AG und AN nicht einig werden, bleiben die Tätigkeiten entweder unerledigt oder der AG muß sich jemand anderes dafür suchen.
oeffiHansel:
Hallo Spid,
Vielen Dank für die Aufklärung. Das ist ganz klar die korrekte offizielle Vorgehensweise.
Wenn die höherwertigen Tätigkeiten allerdings schon seit geraumer Zeit ausgeführt werden, wird das wohl im konkreten praktischen Anwendungsfall schwierig, bzw. verbessert in keinem Fall das Arbeitsklima.
Für mich persönlich sonderbar bleibt halt die Tatsache warum das zum 01.05. erfolgen soll.
Spid:
Da ist überhaupt nichts schwierig dran - und macht der AG sich bei seinem Tun Gedanken über das Betriebsklima?
oeffiHansel:
Naja, ich glaube, dass ist gar nicht das Problem des Personalvorgesetzten. Ich bin sehr sicher, dass dieser das so nicht geplant hat. Ich vermute, dass das so aus der Personalabteilung zurückgekommen ist. In der Tat kann man mit dem Vorgesetzten aber sprechen und ihm zu verstehen geben, dass man mit dieser Situation unzufrieden ist.
Vielen Dank nochmal. Ich gebe das mal so weiter und dann schauen wir was passiert.
Grüße und schönes Wochenende.
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