Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückforderung Entgelt seit 2018
Clinch:
Hallo,
ich hatte jetzt vom Besoldungsamt eine Mitteilung bekommen, dass ich seit 2018 zu viel Entgelt erhalten habe.
Zur Situation:
Ich hatte vorher die E 6 / Stufe 4 und hatte eine neue Stelle, welche mit der E 9 bewertet ist, angetreten.
Ich hatte dann ab 01/2018 das Entgelt nach E 9 Stufe 4 erhalten.
Nun war dem Besoldungamt aufgefallen, dass ich falsch eingruppiert war und eigentlich das Entgelt für die E 9 Stufe 2 erhalten müsste.
Nun wurde ich aufgefordert, das zu viel gezahlte Entgelt zurückzuzahlen.
Ist das so rechtens? Gilt hierbei auch die Ausschlussfrist gem. § 37 oder ist das hier nicht möglich?
Hätte ich auf meine rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen werden müssen?
Ich danke euch für die Hilfe!
PS: Falls etwas an Infos fehlen sollte, bitte kurz schreiben!
Spid:
Ja, auch für diesen Fall gilt die tarifliche Ausschlußfrist. Auf diese muß der AG nicht hinweisen. Den AG schriftlich auf den Verfall seiner Ansprüche hinweisen, ihm das Aufrechnen untersagen und sofern er dennoch aufrechnet und dabei Pfändungsfreigrenzen nicht beachtet oder/und verfallene Ansprüche aufrechnet, Lohnklage erheben.
Clinch:
Oh. Super und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, eine Aufrechnung ist schon erfolgt inkl. Zusendung diverser Entgeltbescheinigungen.
Gibt es für mich Fristen, die ich dabei beachten muss?
Ich werde meiner Sachbearbeiterin auf jeden Fall morgen gleich eine Mail schicken!
Spid:
Auch für Deine Ansprüche gilt die tarifliche Ausschlußfrist. Die Aufrechnung ist bereits erfolgt? Oder hat lediglich eine Nachberechnung stattgefunden?
Clinch:
Es hat lediglich eine Nachberechnung stattgefunden. Im Vorfeld wurden meine Sozialversicherungsbeiträge korrigiert, worüber ich ebenfalls eine Bescheinigung erhielt.
Wie könnte denn der weitere Werdegang sein, nachdem ich den Arbeitgeber auf den Verfall seiner Ansprüche hingewiesen habe?
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