Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstufung in welche Erfahrungsstufe
ITFrau:
Hallo!
Aktuell bin ich noch in der Privatwirtschaft tätig. Dort habe ich in unterschiedlichen Unternehmen und Positionen fast 9 Jahre Berufserfahrung gesammelt.
Jetzt bin ich mit einer Firma im öffentlichen Diensts einig. Einig heißt, ich könnte mir vorstellen dort zu arbeiten und die Firma würde mich auch haben wollen.
Ich hatte in der Bewerbung schon mein Gehaltsvorstellungen angegeben. Dazu wurde bisher nichts gesagt.
Jetzt geht es darum über die Erfahrungsstufe zu sprechen.
Es geht um eine Stelle nach TVÖD VKA 12. Ich muss eigentlich schon in 5 eingestuft werden um nicht finanziell schlechter zu stehen als aktuell. Der Sprung zu 4 ist auch sehr viel Geld. Und es dauert dann ja auch mindestens 4 Jahre bis ich wieder auf dem Gehalt von heute wäre.
Was meint ihr, was wird mir realistischerweise angeboten werden?
Was ist überhaupt realistischerweise drin?
Ich hatte erwartet, wenn sie mir meine Vorstellung nicht bezahlen können, dass sie mir direkt absagen. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Ich habe echt Angst davor jetzt eine riesen Enttäuschung zu erleben. Auf was kann ich überhaupt verhandeln und pokern? Ich bin in sowas wirklich schlecht ;) und habe angst mich zu verzocken!
Viele Grüße
IT-Frau
Organisator:
Anspruch besteht auf die Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Bei Neueinstellung können Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden, wenn dies für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
(vgl. § 16 Abs. 1 TVöD VKA)
Bedeutet:
Stufe 4 ist also bei knapp 9 Jahren Berufserfahrung möglich. Die Anrechnung der übrigen Berufserfahrung auf die Stufenlaufzeit auch.
Da es sich hier aber um eine Kann-Regelung bei Neueinstellungen handelt, wäre dies vor Vertragsunterschrift zu vereinbaren, da ansonsten die Neueinstellung schon vollzogen wäre.
Raver:
Nun - neben dem Entgelt der Gruppe 12 könnte auch eine Prämie (zumindest im Bereich der VKA) von bis zu 1000€/Monat befristet auf maximal 5 Jahre gewährt werden sofern die Erfahrungsstufe nicht auf 3 oder 4 gesetzt werden kann.
Zur Gewinnung von Fachpersonal im IT-Bereich gibt es eben diese Sonderregelung.
Die Richtlinie ist noch gültig soweit ich weiß.
Spid:
Derlei ist im TVÖD nicht vorgesehen, das kann der AG höchstens übertariflich machen. Je nach Land kann den Gemeinden eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt sein.
ITFrau:
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe noch nichts unterschrieben. Ich habe aber bald einen Termin wo mir das alles erklärt werden soll (Eintarifierung etc.).
Also das Maximum was möglich ist wäre Erfahrungsstufe 4 mit Anerkennung der Jahre. Dass würde bedeuten, dass ich nach 1 Jahr und 1 Monat in Stufe 5 aufsteigen würde. Direkt mit 5 zu starten ist im TVÖD mit meinen Rahmenbedingungen nicht möglich. Also muss ich 4 mit Anerkennung der Leistungen verhandeln? Gibt es irgendwelche Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit etwas anerkannt werden kann?
Ich weiß, dass es um die Stelle noch 1-2 starke Konkurrenten gibt. Daher kann ich wohl nicht zu hoch pokern.
Vielen Dank für die Infos.
Grüße
IT-Frau
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version