Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Einstufung in welche Erfahrungsstufe

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Spid:
Der AG kann tariflich förderliche Zeiten berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Förderlichkeit hat der AG ein sehr weites Ermessen, es kommt - einen willigen AG vorausgesetzt - darauf an, daß Zeiten überhaupt vorhanden sind.“, d.h. bei 9 Jahren kann er keine 10 berücksichtigen.

daseinsvorsorge:
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

Raver:

--- Zitat von: Spid am 30.06.2020 18:22 ---Derlei ist im TVÖD nicht vorgesehen, das kann der AG höchstens übertariflich machen. Je nach Land kann den Gemeinden eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt sein.

--- End quote ---

Keine Regelung innerhalb des TVöD aber innerhalb des Geltungsbereiches der Mitglieder des VKA anwendbar womit wir wohl hier im Forum TVöD Kommunen richtig sind.

 https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte

Spid:
Ob die VKA beschließt, daß die Mitglieder ihrer KAV eine Zulage zahlen können, ist tariflich ebenso unbeachtlich wie es nichts an einem grundsätzlichen Verbot übertariflicher Bezahlung in der GemO ändert. Die VKA könnte auch beschließen, Döner zu verkaufen - mit der gleichen tarifrechtlichen wie kommunalverfassungsrechtlichen Wirkung.

WasDennNun:

--- Zitat von: daseinsvorsorge am 30.06.2020 19:35 ---Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

--- End quote ---
Sehe ich anders und meiner ist auch ein anderer.
Wir bekommen regelmäßig ITler aus der PW in den öD gelockt (im TV-L)

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