Autor Thema: Einstufung in welche Erfahrungsstufe  (Read 18573 times)

WasDennNun

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #15 am: 30.06.2020 21:22 »
Ich dachte, ich hätte im TVÖD gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt 2 Erfahrungsstufen höher einzustufen wegen des Fachkräftemangels...
Ich bin im TV-L, wo das geht und das ist bei uns gängige Vorgehensweise.
Wir würde in deinem Fall dir die Stufe 3 plus Zulage von 2 Stufen oder Stufe 4 und Zulage eine Stufe anbieten.
ersteres, weil es auch bei uns noch hier und da "ängstliche" Sachbearbeiter gibt, die keine förderliche Zeit einsetzen wollen und wir damit es erreichen, dass die MA 1 Jahr früher das Entgelt in Höhe der Stufe 6 erhalten.
Und bei uns wurde bisher die Zulage auch nicht wieder gekürzt.

Bpbb87

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #16 am: 02.07.2020 07:33 »
Ich bin vom TVL ( 1,h Jahre Beschäftigung Personalmanagment) in Stufe 2 schlussendlich in den TVÖD (Sozialamt) gewechselt.

Mit wurde Stufe 2 verweigert im TVÖD. Ist das richtig oder falsch? Ich möchte Stufe 2 gern einfordern.

Spid

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #17 am: 02.07.2020 07:36 »
In der Sachverhaltsschilderung im anderen Thread hattest Du behauptet, auch im Sozialamt unter den TV-L zu fallen. Was stimmt denn nun?

Bpbb87

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #18 am: 02.07.2020 09:08 »
Nein ich war im TVL im Personalmanegement Stufe 2 und bin dann in den TVÖD gewechselt (Sozialamt), aber mir wurde der Einstieg mit Stufe 2 verweigert.

Lars73

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #19 am: 02.07.2020 09:12 »
Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen. Anspruch auf Anwendung der Kann-Bestimmungen besteht nicht. Deshalb ist Stufe 1 nicht zu beanstanden. (Man muss ein solches Angebot allerdings nicht annehmen. Ab es dann gelingt Stufe 2 auszuhandeln hängt von den konkreten Umständen ab.)

Spid

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #20 am: 02.07.2020 09:13 »
Nein ich war im TVL im Personalmanegement Stufe 2 und bin dann in den TVÖD gewechselt (Sozialamt), aber mir wurde der Einstieg mit Stufe 2 verweigert.

Du schriebst:
Ich war bisher im TVL 1,5 Jahre beschäftigt und in der Stufe 2 im Personalmanagement. Nun bin ich im TVL im Sozialamt und mir wurde mit Einstellung die Stufe 2 verweigert.

Kann ich auf die Stufe 2 bestehen?

blondie

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #21 am: 02.07.2020 13:04 »
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

In Coronazeiten merken aber doch viele, dass die im öffentlichen deutlich weniger Abstriche haben.

ITFrau

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #22 am: 02.07.2020 14:03 »
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

In Coronazeiten merken aber doch viele, dass die im öffentlichen deutlich weniger Abstriche haben.
Ich war schon vor Corona am suchen! Hätte mir jemand vor 1 Jahr gesagt, dass ich im ÖD lande hätte ich den ausgelacht. Ich habe mich eigentlich ausschließlich in der PW beworben. Hier war die Stelle sehr interessant, aber ich hätte nie gedacht, dass ich am Ende genommen werde und das Gesamtpaket passt.

Kaiser80

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #23 am: 02.07.2020 14:09 »

Ich war schon vor Corona am suchen!

Herrlich, das gute rheinische "am-Progressiv". Ich liebe es...

ITFrau

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #24 am: 02.07.2020 14:17 »

Ich war schon vor Corona am suchen!

Herrlich, das gute rheinische "am-Progressiv". Ich liebe es...

Das musste ich erst mal googeln. Habe ich noch nie gehört. Und nebenbei gesagt komme ich aus einer ganz anderen Ecke.  :o Wieder was dazu gelernt!  ;D

Caesar42

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #25 am: 02.07.2020 14:21 »
Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen. Anspruch auf Anwendung der Kann-Bestimmungen besteht nicht. Deshalb ist Stufe 1 nicht zu beanstanden. (Man muss ein solches Angebot allerdings nicht annehmen. Ab es dann gelingt Stufe 2 auszuhandeln hängt von den konkreten Umständen ab.)

So lief es bei mir auch. Keine einschlägige Berufserfahrung, also E 11 Stufe 1. Verhandlungen ob evtl. Stufe 2 laufen noch. Letzten Endes wird es aber wohl auf Stufe 1 hinauslaufen. Kann-Bestimmung, also Ermessen des zukünftigen AG... Bums, Ende, Aus. Ist halt so. Man verliert ein Jahr, so what!

Kaiser80

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #26 am: 02.07.2020 14:28 »
Man verliert ein Jahr, so what!
Ja echt bei E11 sind das ja auch nur 350€ Brutto, so what...

WasDennNun

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #27 am: 02.07.2020 16:33 »
Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen.
Anhand der zur Verfügung stehenden Schilderung kann ich allerdings keine Versagungsgründe für das Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung erkenne.
Das kommt nun mal auf die zukünftigen Aufgaben an und was man an einschlägige Berufserfahrung mitbringt.
(Ich hatte aus der pW kommend im öD auch einschlägige Berufserfahrung, warum sollte das hier anders sein).

Lars73

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #28 am: 02.07.2020 19:51 »
Meine Aussage bezieht sich auf Bpbb87

WasDennNun

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Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
« Antwort #29 am: 03.07.2020 06:51 »
Meine Aussage bezieht sich auf Bpbb87
Ups, übersehen.
Aber meine Frage an @Organisator:
Anspruch besteht auf die Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Das ist dem Sachverhalt nicht entnehmbar.
eB kann natürlich vorliegen.

bleibt trotzdem bestehen.  ::)