@WasDennNun: Ne, Drittmittelprojekt mit Laufzeit bis Ende Juli, logischerweise mit entsprechenden Vertragslaufzeiten für die ganze Truppe.
Anteilige Urlaubsberechnung für 7 Monate ergibt
30/12*7 = 17,5 Urlaubstage
Laut Gesetz gilt aber, dass man bei Vertragsende in der zweiten Jahreshälfte bereits den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage) realisiert. Also gab es 20 Urlaubstage für alle. Nützt einem natürlich nichts, wenn man im Anschluss zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, der einem dann z.B. nur noch 10 Tage gewähren muss aber wenn man erstmal in die Arbeitslosigkeit wechselt oder sich sonstwie die Umstände ändern, sind es zwei Tage mehr.
Achso... Hochschule... ja, dann. Solange Vorzimmerkräfte den Urlaubsanspruch bei häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen / Befristungen / Teilzeitquoten ausrechnen (müssen), würde ich dem auch nicht trauen. Da frage ich mich seit meinem persönlichen Erstkontakt mit dieser Handhabung, weshalb da niemand von den WiMis aufbegehrt... Der Mist ist so kompliziert geworden, dass er bei Beschäftigten mit EG 5/6 definitiv falsch untergebracht ist. (meine Erfahrung)
Ich hatte außerdem schon die Bewerber, die aus dem Bewerbungsprozess geschmissen wurden, weil bei der Bestimmung der verbleibenden Befristungszeit nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz, auf die Zeit seit dem Studienabschluss und nicht die tatsächlichen Beschäftigungszeiten geschaut wurde, sowie den Kollegen, der erst auf Stufe 1 eingestellt werden sollte, woraus dann aufgrund seiner Aussage, dass das falsch ist (richtigerweise aber ohne jede Überprüfung dieser Aussage) Stufe 4 wurde.