Hallo,
folgender Sachverhalt.
Im August 2019 habe ich einen Antrage auf eine Stellenneubewertung gestellt.
Diesem Antrag wurde stattgegeben und die Neubewertung ergab eine Höhergruppierung.
Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.
Im Februar ist meine Tarifstufe von 3 auf 4 geändert wurden.
Meine jetzige Eingruppierung, nach der Höhergruppierung: Tarifgruppe/-stufe 10 / 3,
weil anscheinend die Tarifstufe gilt, die man zum Zeitpunkt des Antrages auf Stellenneubewertung inne hatte.
Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2."