Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
Systembetreuer:
--- Zitat von: Spid am 02.07.2020 11:18 ---Glaubst Du, irgendwem, der in der Lage wäre, Dir mit dem Sachverhalt zu helfen, wäre derlei nicht bekannt? Wann hat sich denn nun die auszuübende Tätigkeit geändert? Das ist schließlich der maßgebliche Zeitpunkt.
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Meine Frage zu Anfang:
--- Zitat ---Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2."
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Sehe ich damit als beantwortet an:
--- Zitat von: Systembetreuer am 02.07.2020 11:16 ---https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
--- Zitat ---Unter Umständen kann es durch eine rückwirkend festgestellte Höhergruppierung z. B. aufgrund eines zwischenzeitlich erreichten Stufenaufstiegs zu einer Verschlechterung der Vergütung der Beschäftigten kommen. Solche Verwerfungen sind nach der Rechtsprechung hinzunehmen.
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Mehr wollte ich nicht wissen.
Viele Danke für Ihre Hilfe und Ihre zahlreichen Antworten.
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