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Höhergruppierung

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Systembetreuer:
Hallo,

folgender Sachverhalt.
Im August 2019 habe ich einen Antrage auf eine Stellenneubewertung gestellt.
Diesem Antrag wurde stattgegeben und die Neubewertung ergab eine Höhergruppierung.
Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.
Im Februar ist meine Tarifstufe von 3 auf 4 geändert wurden.
Meine jetzige Eingruppierung, nach der Höhergruppierung: Tarifgruppe/-stufe 10 / 3,
weil anscheinend die Tarifstufe gilt, die man zum Zeitpunkt des Antrages auf Stellenneubewertung inne hatte.

Ist die korrekt? Heißt es nicht: "Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2." 

 
 

Spid:
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat.

Organisator:

--- Zitat von: Systembetreuer am 01.07.2020 10:02 ---Ist die korrekt? 

--- End quote ---

Ja, da du zum Zeitpunkt der Höhergruppierung 08/2019 in Stufe 3 warst.

Spid:
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 01.07.2020 10:29 ---Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, daß die Höhergruppierung zum genannten Zeitpunkt stattgefunden hat.

--- End quote ---

ich hätte:


--- Zitat von: Systembetreuer am 01.07.2020 10:02 ---Höhergruppiert wurde ich Ende Juni Rückwirkend zum August 2019.

--- End quote ---

das so interpretiert.

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