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Einkünfte aus App - Nebentätigkeit
Gorwin:
Hallo zusammen! Folgendes Szenario: Als Hobby entwickelt man nebenbei eine App, in meinem Fall immer am Wochenende, also ohne Einfluss auf die Beamtentätigkeit.
Über diese App wären Einnahmen möglich (Werbung oder kostenpflichtige Funktionen), weswegen ein Gewerbe angemeldet werden muss. Ggf. mit Handelsregister, also "eingetragener Kaufmann". Dadurch müsste auch diese Tätigkeit als Nebentätigkeit angezeigt werden, oder?
Würden die Einnahmen 40% der Besoldung übersteigen (was erstmal sicher nicht der Fall sein wird), würde die Nebentätigkeit untersagt werden, oder?
Dürfte ich aber z. B. weiter der "Firmeninhaber" bleiben und eine dritte Person übernimmt die anfallenden Aufgaben? Und wie schaut es aus, wenn ich als eK keine Privatentnahmen tätige, dann habe ich ja streng genommen kein Gehalt, da alles im Unternehmen bleibt.
Mir geht es vor allem um die Frage, ob ich mit was kleinem anfangen kann und auch bei größerem Erfolg als Gründer irgendwie mit dabei bleiben kann, oder ob das dann komplett über Dritte laufen müsste.
Der Stundenaufwand pro Woche wäre auf absehbare Zeit auch im erlaubten Rahmen.
Vielen Dank!
Pepper2012:
Welches Recht soll in Deinem Fall gelten?
Gorwin:
Das Bundesbeamtengesetz
Pepper2012:
Ok danke, ich kann leider nur zu NRW Auskunft geben.
Gorwin:
Wie wäre denn die Lage in NRW? Als Orientierung würde mich das auch interessieren.
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