Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entgeltordnung TV-L Teil II Nr. 11 ab 01.01.2021
Spid:
Auch der AG kann seine Rechtsmeinung noch nach Jahren ändern.
Wastelandwarrior:
@WasDennNun:
Offensichtliche Fehler muss man ja nicht korrigieren, weil jeder (außer Spid) weiß, was gemeint war.
Korrekturen scheitern in der regel an Gewerkschaften, weil die aus solche Lapalien dann ein "quit pro quo" machen und irgendwelchen Mist aus der Tasche ziehen, den sie für sinnvoll halten. Das ist dann für die Arbeitgeber ein no-go und es bleibt, wie es ist.
"Tarifpflege" wird zunehmend schwierig (mein Eindruck ohne nähere Kenntnisse). Also wird es 2021/22 rückwirkend angepasst, wenn ohnenhin Pakete verhandelt werden (vielleicht).
Spid:
Also räumst Du gerade ein, daß die TVP sich gar nicht einig sind, was gemeint sein könnte. Q.E.D.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 03.07.2020 10:00 ---@WasDennNun:
Offensichtliche Fehler muss man ja nicht korrigieren, weil jeder (außer Spid) weiß, was gemeint war.
--- End quote ---
Und warum wird nicht darauf öffentlich und für alle die dieses Werk einsehen wollen hingewiesen?
Wo ist die Presseerklärung, die dies für den normal Bürger ersichtlich macht, dass das ein offensichtlicher Fehler ist.
Warum gibt es dann bei der TdL kein Hinweis, wenn man dort sich die pdfs holt?
Spid:
Weil das keine Abhilfe wäre, siehe BAG, Urteil v. 23.02.1994 - 4 AZR 224/93.
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