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Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung

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RsQ:
Wenn es hier keinen Weg "im Guten" gibt, dürfte es sinnvoller sein, nach einer neuen Aufgabe zu suchen. Wenn Du fachlich fit bist, sollte das kein allzu großes Problem sein.

Spid:
Was spricht denn gegen eine Eingruppierungsfeststellungsklage?

QuakeNoob:
gegen ne klage spricht nix, und das werd ich dann auch machen, wenn ein kompetenter anwalt gute chancen in aussicht stellt. mit der ganzen geschichte hab ich auch kein bock mehr auf den AG. Das war nicht der einzige Schnitzer von dem.

bin grade mit nem neuen AG im gespräch und das sieht auch ganz gut aus :D

Organisator:

--- Zitat von: QuakeNoob am 19.08.2020 17:10 ---@organisator
Aber die Idee, die mir kam, dass man eine Abmahnung, weil man sich weigert eine höherwertige Aufgabe auszuüben, als mittel verwenden kann, um eben diese tätigkeit nachzuweisen, fand ich dann schon sehr amüsant
--- End quote ---

Naja, so gibt du dem Arbeitgeber Munition. Wenn du die übertragenen (höherwertigen) Tätigkeiten erledigst, gibt er dir Munition hinsichtlich der Eingruppierungsfestellung ;)

QuakeNoob:
hm.. mal ein extrem anderer Ansatz.
Wenn einem am Ende das Geld egal wäre...
Wie würde man an die Sache rangehen, wenn man erreichen möchte, dass man nur gewillt ist EG3 tätigkeiten auszuüben? also das komplette gegenteil, keine höhergruppierung erreichen möchte?  ::)

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