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Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor

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EiTee:
Wieso machst du nicht beim Zoll das Verwaltungsinformatik Studium? in Besitz des Abiturs bist du ja.
Es gibt diverse Kollegen, die genau diesen Weg gewählt hatten, die Bezahlung hat sich während der Zeit nicht geändert.

Feidl:

--- Zitat von: Organisator am 06.07.2020 09:23 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.07.2020 09:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.07.2020 14:19 ---1. nein
--- End quote ---
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind.  ;D

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Beinhaltet der Vorbereitungsdienst für den gD nicht einen Bachelor-Abschluss?

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Nicht wenn für den Vorbereitungsdienst ein fachspezifischer Bachelor Voraussetzung ist. Da erwirbt man mit dem Vorbereitungsdienst "nur" noch die Laufbahnbefähigung. Zugelassen können aber eben auch Personen des mittleren Dienstes werden, die mit dem Vorbereitungsdienst den Aufstieg machen.

2strong:
Und das hilft dem Fragesteller, der sich nicht in einem Beamtenverhältnis befindet und daher in dieser Dekade auch für kein Aufstiegsverfahren mD>gD in Frage kommt, inwiefern weiter?

Organisator:

--- Zitat von: Feidl am 06.07.2020 11:18 ---Nicht wenn für den Vorbereitungsdienst ein fachspezifischer Bachelor Voraussetzung ist. Da erwirbt man mit dem Vorbereitungsdienst "nur" noch die Laufbahnbefähigung. Zugelassen können aber eben auch Personen des mittleren Dienstes werden, die mit dem Vorbereitungsdienst den Aufstieg machen.

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Letztere sind dann aber schon im mD. Der TE ist aber TB und will im gD verbeamtet werden...

Asperatus:

--- Zitat von: Organisator am 06.07.2020 09:23 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.07.2020 09:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.07.2020 14:19 ---1. nein
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Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind.  ;D

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Beinhaltet der Vorbereitungsdienst für den gD nicht einen Bachelor-Abschluss?

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Der Vorbereitungsdienst einerseits und ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit andererseits sind zwei alternative Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes (§ 17 Abs. 4 BBG).

Einige Laufbahnausbildungen des Bundes schließen mit einem Diplom-(FH)-Abschluss ab; siehe: https://www.hsbund.de/DE/02_Studium/05_Zum_Studium/05_Hochschulabschluesse_Ueberblick/Hochschulabschluesse_Ueberblick-node.html

Die Vergabe eines außerhalb des Beamtenverhältnis anerkannten Studiengrades, bzw. die Laufbahnausbildung in Form eines Studiums durchzuführen, ist zwar durchgehend verbreitet, aber nach Rechtslage nicht zwingend.

Die Laufbahnbefähigung wird durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes erlangt. Für die Erlangung ohne Vorbereitungsdienst ist eine Anerkennung erforderlich (§ 7 BLV).

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