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Antrag auf Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

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Spid:
Die Abordnung zu einem anderen AG ist tariflich kein Problem. Da der AG das Entgelt weiterhin zu zahlen hat, ohne daß er dessen Arbeitsleistung erhält, ist ein Interesse des AG daran allerdings ausgesprochen fraglich. Da eine Versetzung im Anschluss nicht erfolgen kann, weil nicht nur der TV-L eine Versetzung anders definiert, sondern auch, weil TB sich nunmal in einem Arbeitsverhältnis befinden, das auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen AG und AN beruht, kann dieses Arbeitsverhältnis eben nur bspw. bei einem Betriebsübergang auf einen anderen AG übergehen. Ansonsten muß das aktuelle Arbeitsverhältnis enden und ein neues mit dem neuen AG begründet werden. Daß irgendein ahnungsloser Beamtenbummskopf, Dir etwas anderes erzählt hat, ist unbeachtlich.

WasDennNun:
Erkläre dem Beamtenbumskopf  ;D dass du zum x.x.xxx einen neuen Arbeitsvertrag bei deinem neuem AG hast (haben willst) und du zum x.x.xxx einen Auflösungsvertrag bei deinem alten AG haben möchtest.
Einen anderen "Dienstweg" kann ich nicht erkennen.

neulingich:
An wen soll ich mich wenden, zu meinem direkten Vorgesetzten oder zu der Personalabteilung?

WasDennNun:

--- Zitat von: neulingich am 05.07.2020 11:23 ---An wen soll ich mich wenden, zu meinem direkten Vorgesetzten oder zu der Personalabteilung?

--- End quote ---
Formal muss du dich ja nur an deinen AG wenden.
Deinen Vorgesetzten zu informieren, dass du gehen wirst, ist formal nicht notwendig, aber gehört zum guten Ton.

Dein AG (vertreten durch die Personalabteilung) muss damit einverstanden sein, einen Auflösungsvertrag zumachen, alternative:
Kündigen und den neuen AV entsprechend zum Kündigungszeitpunkt starten lassen.

neulingich:
Vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte das gut machen. Ich kannte den Ablauf "auf dem Dienstweg" nicht und war ein bisschen verwirrt.

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