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Eingruppierung PostDocs ("besondere Schwierigkeit und Bedeutung")

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cyrix42:
Hm, im hiesigen Hochschulgesetz heißt es

"Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann bei deren Eignung auch die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre im Benehmen mit den fachlich zuständigen Professorinnen und Professoren übertragen werden."

Dies wird hier insbesondere beim promovierten Mittelbau praktiziert. (Was die Wahl der Forschungsthemen etwa im Rahmen eines Habilitationsprojektes angeht, ist man -- anders als in der Betreung während der Promotion -- natürlich per se freier und eigenverantwortlich. Und bezogen auf die Lehre geben die Modulbeschreibungen üblicherweise auch einen  weiten Ausgestaltungsspielraum, um eigene Schwerpunkte zu setzen.)

Jockel:
Ich habe als Lehrbeauftragter vollkommen frei entschieden, was ich wie mache. Aber das war so nicht vorgesehen, sondern lag am Desinteresse des Profs.  :D Formal ist das abhängige Lehre.

Wenn das Hochschulrecht die Hürde niedriger hängen wollte, es aber "bei Eignung" (wer stellt das wie fest ?) "im Benehmen" belassen hat, scheint das nicht glücklich. Denn eine solche Formulierung heißt ja nix anders als: Lehrbefähigung (oder Äquivalent) und Prof weiß Bescheid. Das muss nicht zwingend tarifliche "selbständige Lehre" sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: Jockel am 13.07.2020 15:36 ---Und ja, auch die "Verschulung" hat zugenommen. Wobei die Macher dieses Trends das ja nicht negativ werten, sondern u.A. (kostenfreies) Endlosstudieren um des Studierens Willen einen Riegel vorschieben wollten (Magister Philosophie mit den Nebenfächern Theaterwissenschaften, Politik und Ethnographie des vorderen Orients).

--- End quote ---
Naja, die wurde durch entsprechende Aufschläge für Langzeitstudenten größtenteils ausgesiebt.
Als da bei uns das Semester 600€ teuer wurde (inkl. ÖNV Ticket) rasselten die Karteileichen ja nur so raus.

WasDennNun:

--- Zitat von: Jockel am 13.07.2020 15:58 --- Das muss nicht zwingend tarifliche "selbständige Lehre" sein.

--- End quote ---
das ist mir ein tariflich unbekannter Begriff.
Aber VL/Seminare eigenständig zu gestallten sehe ich jetzt nicht unbedingt tarifliche Tätigkeit mit "besondere Schwierigkeit" an.

cyrix42:
Nun, es macht nach meiner Erfahrung durchaus einen Unterschied, ob ich einem Prof zuarbeite, oder selbst die Lehrveranstaltung konzipiere. Letzteres benötigt durchaus ein tieferes Verständnis des Lehrinhalts -- inkl. didaktischer Überlegungen zur Stoffauswahl und -Vermittlung.

Ob dies nun die "besondere Schwierigkeit" im Vergleich zur "abhängigen" Lehre des Doktoranden darstellt, scheint hier diskutabel zu sein.

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