Ließe sich denn nicht eine besondere Schwierigkeit aus der Fülle der anzuwenden gesetzlichen Vorschriften sowie den umfangreichen Verwaltungsvorschriften herleiten? Gerade als TL im Leistungsbereich beschränken sich die Problemstellungen auf eben jene Fälle, die sich nicht aus den Verwaltungsvorschriften lösen lassen und somit eigene, bisher nicht vorhandene Lösungen gefunden werden müssen. Dazu braucht es - mMn - einen ungewöhnlich hohen Stand an Fachwissen sowie die Fähigkeit bisher nicht beschrittene Wege rechtssicher zu beschreiten und das dann auch zu verantworten. Zudem legt die Teamleitung auch intern Leitlinien zur Bearbeitung atypischer Fälle fest, die dann von allen anzuwenden sind.
Oder reicht das nicht um das Tätigkeitsmerkmal bS der EG 10 zu erfüllen - die Bedeutung wurde bereits bejaht.