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Höhergruppierung von SuE (12) zu TVöD VKA 12 - Welche Stufen?
Jim:
Okay, vielleicht ist diese Info auch nötig, um den Sachverhalt entsprechend zu beurteilen.
Ich bin derzeit befristet tätig bis 30.09.2020. Am 01.10.2020 nehme ich beim gleichen Arbeitgeber die neue Stelle auf.
Am 01.10.2020 würde ich in Stufe 4 SuE 12 kommen, wenn ich in besagter Position weiter arbeiten würde (was mir angeboten wurde).
Ich sagte aber, dass ich lieber die neue Stelle in VKA E 12 annähme.
Diesbezüglich kam nun die Info: Okay, aber dann fängst du in Stufe 3 wieder von vorne an.
Mich interessiert ob das so korrekt ist.
Sorry, dass ich mich bisher missverständlich ausgedrückt habe!
Spid:
In der Tat wäre es zielführend, Sachverhalte vollständig zu schildern, wenn man zutreffende Antworten erhalten möchte. Da unvollständige und/oder fehlerhafte Sachverhaltsschilderungen zulasten des Fragestellers gehen, ist das aber auch nur für ihn tragisch.
Tatsächlich ist das Ende einer befristeten Beschäftigung und die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses im direkten Anschluß der einzige Weg, eine Höhergruppierung zu umgehen. Dann wäre es vorliegend eine Einstellung, Anspruch bestünde aufgrund fehlender einschlägiger Berufserfahrung auf Stufe 1. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der AG das erste Arbeitsverhältnis tatsächlich als beendet behandelt, mithin also abrechnet, Urlaubsabgeltung vornimmt, ein Arbeitszeugnis erstellt usw. Tut er das nicht, hat auch das erste Arbeitsverhältnis nicht geendet, sondern wurde lediglich zu anderen Bedingungen fortgesetzt. Dann ist es eine Höhergruppierung. Diese erfolgt aus Stufe 4 in Stufe 4 der höheren Entgeltgruppe.
Jim:
Vielen Dank für die Erläuterung!
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