Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung

(1/5) > >>

Cristiano:
Hallo zusammen,

Ich habe im Juni 2020 angefangen bei der Stadt zu arbeiten ( unbefristet).

Ich habe eine TVöD 9c Stelle die auch so bewertet ist.

Aber in meinem Vertrag /Einstellungsangebot steht, da ich kein A2 habe, werde ich in TVöD 4 eingruppiert, und durch eine Zulage erhalte ich den Differenzbetrag zu TVöD 9c so lange ich diese Tätigkeit ausübe.

In der Zustimmungserklärung steht die  Zuweisung und:

Entgeltgruppe 4 TVöD / Stellenbewertung 9c TVöD
Und
Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden.
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.


Meine Frage ist, gibt es Nachteile dadurch dass es ich keine direkte Eingruppierung in 9c habe?

Kann mich die Stadt irgendwann zu einer niedrigeren Stelle zuweisen, wo ich die Zulage zu 9c TVöD verliere,  und nur noch  nach TVöD 4 entlohnt werde?

Habe einen Hochschulabschluss Diplom.

Vielen Dank


Pseudonym:
Hallo. Irgendwie klingt das ungewohnt schräg. Eine EG niedriger wegen fehlender persönlicher Voraussetzungen ist ja allgegenwärtig. Aber von 9c-Tätigkeiten in E4, noch dazu mit Diplom, erschließt sich mir überhaupt nicht.  Steht da zufällig noch eine Grundlage mit im Vertrag? Oder sprechen wir hier von einem in Deutschland nicht anerkannten Hochschulabschluss?


--- Zitat ---Kann mich die Stadt irgendwann zu einer niedrigeren Stelle zuweisen, wo ich die Zulage zu 9c TVöD verliere,  und nur noch  nach TVöD 4 entlohnt werde?

--- End quote ---

Solltest Du wirklich in EG4 eingruppiert sein und nur durch eine Zulagenzahlung 9c-Äquivalent erhalten, lautet die Antwort leider: ja. Grundlage hierfür müsste dann aber eine temporäre Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sein. Darum meinte ich ja: ungewohnt schräger Sachverhalt.

Cristiano:
Im Einstellungsangebot steht:
Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c ist eine zweite Verwaltungsprüfung gemäß Ziffer 7 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (Anlage 1 zum TVöD). Da sie die vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt haben, erfolgt die Eingruppierung in der E 4. Die Zulage wird für die Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit gewährt.

Ich erhalte solange ich diese Tätigkeit ausübe eine Zulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen E4 und E9c.

Pseudonym:
Es ist mir ein Rätsel, wie die Personalabteilung auf EG4 kommt. 9b hätte ich verstanden. Bin auf die Mitforisten hier gespannt. Vielleicht fällt denen ja eine Grundlage ein.

Spid:
Das ist doch eindeutig. Du erfüllst die Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht - offenbar weder für die Eingruppierung in E9b bis E12 noch für die Eingruppierung in E5 bis E9a. Mithin kommt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5 bis E12 nicht in Betracht - ebensowenig die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe nach Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO, da es sich nicht um eine in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmte Vorbildung handelt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version