Hallo Community,
ich habe eine neue Stellenbewertung bekommen, ich arbeite in der IT Abteilung. Hintergrund, in meinem Arbeitsvertrag stand drin, das innerhalb des 1. Jahres der Beschäftigung die Stelle neu bewertet werden soll.
Also ist das ganze angelaufen, ich habe die Stellenbeschreibung erstellt und dem Personalamt übergeben.
Ergebnis, ich bin aktuell E9b und sitze auf einer E11 Fallgruppe 2 Stelle.
Ist die Stellenbewertung des externen Dienstleisters rechtsverbindlich und muss der Arbeitgeber diese so umsetzen?
Bin ja kein Beamter und der Stellenplan muss ja den Gegebenheiten/Aufgaben der Angestellten angepasst werden.
Ich soll erst in 1,5 Jahren höher gruppiert werden.
Außerdem hat man mir im Eröffnungsgespräch um die Ohren gehauen, das ich keine abgeschlossene Hochschulausbildung habe und mir nur gnädigerweiße die 11 geben wird, in der Zukunft.
Das ist ja Falsch, E11 kann jeder sonstige Beschäftigte (finde das ein wenig abwertend aber egal) erhalten. Entgeldordnung Teil A Abschnitt II Ziff. 2 besagt doch nur ab E10:
Entgeltgruppe 10 1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.“
Ich weis jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll, poche ich auf die E11, nehme ich die E10 erstmal, bestehe aber auf Zahlung seit Einstellung mit E10?
Auf den Aktenvermerk verlassen, das mit 2022 die E11 gegeben wird?