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Stellenbewertung - wann Umsetzung?

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Guenter81:
Hallo Community,

ich habe eine neue Stellenbewertung bekommen, ich arbeite in der IT Abteilung. Hintergrund, in meinem Arbeitsvertrag stand drin, das innerhalb des 1. Jahres der Beschäftigung die Stelle neu bewertet werden soll.
Also ist das ganze angelaufen, ich habe die Stellenbeschreibung erstellt und dem Personalamt übergeben.
Ergebnis, ich bin aktuell E9b und sitze auf einer E11 Fallgruppe 2 Stelle.
Ist die Stellenbewertung des externen Dienstleisters rechtsverbindlich und muss der Arbeitgeber diese so umsetzen?
Bin ja kein Beamter und der Stellenplan muss ja den Gegebenheiten/Aufgaben der Angestellten angepasst werden.
Ich soll erst in 1,5 Jahren höher gruppiert werden.
Außerdem hat man mir im Eröffnungsgespräch um die Ohren gehauen, das ich keine abgeschlossene Hochschulausbildung habe und mir nur gnädigerweiße die 11 geben wird, in der Zukunft.
Das ist ja Falsch, E11 kann jeder sonstige Beschäftigte (finde das ein wenig abwertend aber egal) erhalten. Entgeldordnung Teil A Abschnitt II Ziff. 2 besagt doch nur ab E10:
Entgeltgruppe 10 1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.“

Ich weis jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll, poche ich auf die E11, nehme ich die E10 erstmal, bestehe aber auf Zahlung seit Einstellung mit E10?
Auf den Aktenvermerk verlassen, das mit 2022 die E11 gegeben wird?

Spid:
Nein.

Was läßt Dich vermuten, Du seist „sonstiger Beschäftigter“?

Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf Entgelt der E10/E11 bestünde.

Guenter81:
Steht ja in der Stellenbewertung des Externen, die ganzen Hinweise will ich nicht öffentlich machen, nur dies:

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 TVöD zu bewerten:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbindung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten mit besonderen Leistungen ausübe.
Der Stelleninhaber ist für das Konzipieren, Koordinieren und Umsetzen der IT und der damit in Verbindung stehenden Sicherheitsstandards zuständig. Damit erfüllt er die o.g. Kriterien

€: Ich habe Abi und die abgeschlossene Ausbildung Fachinformatiker für SI und +15Jahre berufliche Erfahrung in der Wirtschaft, bin in den öffentlichen gewechselt vor 1nem Jahr.

Bastel:
Sind dir diese Tätigkeiten offiziell von einer bevollmächtigten Person übertragen worden?

Spid:
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Keine der Vorbringungen läßt auch nur vermuten, Du seist „sonstiger Beschäftigter“. Die Anforderungen an den und Rechtsprechung zum sonstigen Beschäftigten sind in dieser Broschüre gut zusammengefasst: https://bit.ly/33ATh5H

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