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[Allg] Zahlungsläufe

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WasDennNun:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 13.07.2020 14:43 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.07.2020 14:21 ---
--- Zitat von: Kingrakadabra am 13.07.2020 14:00 --- Hier wären Manipulationen möglich, die später kaum aufzuklären wären.

--- End quote ---
Aber doch nur, weil der Vorgesetzte nicht (stichpunktartig) kontrolliert

--- End quote ---

Schon richtig, aber wie sollte er das tun? Er ist in dem Thema überhaupt nicht "drin" sag ich mal.
Also alles ok?

--- End quote ---
Dann sollte er sich sich nen anderen Job suchen oder Angst vor dem Schaden haben, den er bei Fehlern zu verantworten hat.

Schokobon:
Wollt ihr bescheißen und hier die Absolution dazu?

4-Augen-Prinzip bedeutet, dass ein vieräugiger Mensch die Zahlungen anordnet oder - in Ermangelung eines vieräugigen Menschens - zwei zweiäugige Personen damit betraut werden. Das soll Manipulationen erschweren, die im 2-Augen-Prinzip allzu häufig im Verborgenen geschehen sind.

Kingrakadabra:
Quatsch. Warum sollte hier jemand bescheißen wollen? Da gab es schon größere Fälle... ;)
Es geht einfach um die Klärung der Berechtigung, sonst nichts. Da aber die Zahlungen "von oben" freigegeben werden, scheint dies ja okay zu sein.

Vielen Dank!

Kingrakadabra:
Hallo,

wo könnte man denn erfragen, wie so etwas regelkonform abzulaufen hätte? Rechnungsprtüfungsamt?

Viele Grüße

K.

Organisator:
Aus der jeweiligen Haushaltsordnung und entsprechenden Ausführungsvorschriften. Die Rechnungshöfe geben in ihren Prüfberichten ebenfalls Anhaltspunkte für ein (aus deren Sicht) rechtmäßiges Vorgehen.

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