Die Sachbearbeiter führen den Zahlungslauf selbständig durch (einschl. Kassenprogramm).
Die Freigabe hat natürlich durch einen Vorgesetzten zu erfolgen. Dieser kontrolliert jedoch nicht, ob die einzelnen Zahlungen korrekt sind bzw. wohin diese erfolgen. Dies wäre natürlich grds. ein 4-Augen-Prinzip. Darf jedoch ein Sachbearbeiter, der Zahlungen eingibt in gleichem Zuge die Zahlungsläufe durchführen? Hier wären Manipulationen möglich, die später kaum aufzuklären wären.