Autor Thema: [BW] Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?  (Read 2571 times)

Karl1207

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Hallo zusammen,

bei folgendem Sachverhalt bräuchte ich mal eure Hilfe:

Meine Frau ist Lehrerin und als solche auf Lebenszeit verbeamtet (in Ba-Wü). Derzeit befindet sie sich in Elternzeit, die jedoch Ende August endet. Nun wurde ihr aufgrund einer einschlägigen Grunderkrankung vom Facharzt mitgeteilt, dass sie aufgrund der derzeitigen Coronasituation hinsichtlich ihrer Grunderkrankung als Risikopatient gilt und er erwägt, ihr ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Nun meine Frage: Wie verhält es sich in diesem Fall mit ihrem Beschäftigungsverhältnis und dem Gehalt? Geht das in diesem Fall ganz normal seinen Gang, wie es laufen würde, wenn sie Ende August, wie geplant, arbeiten würde? Oder sind hier ggf. Nachteile zu erwarten? Gerade finanziell wäre die Frage bedeutsam, da der Elterngeldanspruch ausgeschöpft ist und geplant werden muss, mit welchem Einkommen (und vor allem woher) zu rechnen ist.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Beste Grüße
Karl

P.s.: Es geht nicht um eine erneute Schwangerschaft sondern ausschließlich um eine Grunderkrankung.
« Last Edit: 14.07.2020 04:32 von Admin2 »

RsQ

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Antw:Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?
« Antwort #1 am: 13.07.2020 14:16 »
Muss es denn ein "komplettes" Beschäftigungsverbot sein? Ich der Schule meiner Frau arbeiten Kollegen/Kolleginnen, die zu Risikogruppen zählen, von zu Hause (soweit das eben geht, aber es gibt ja durchaus viele Wege, die Kollegen im Präsenzunterricht zu entlasten).

Texter

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Antw:Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?
« Antwort #2 am: 13.07.2020 16:51 »
Auf welcher Grundlage will der Arzt ein dann Beschäftigungsverbot aussprechen?

Karl1207

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Antw:Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?
« Antwort #3 am: 13.07.2020 23:18 »
Muss es denn ein "komplettes" Beschäftigungsverbot sein? Ich der Schule meiner Frau arbeiten Kollegen/Kolleginnen, die zu Risikogruppen zählen, von zu Hause (soweit das eben geht, aber es gibt ja durchaus viele Wege, die Kollegen im Präsenzunterricht zu entlasten).
Das wird in den kommenden Wochen zu klären sein. Von ihr aus ist es definitiv denkbar, fraglich wird jedoch sein, ob es seitens der Schule möglich ist. Leider ist nicht jede Schule fortschrittlich. Gerade zur Corona-Zeit hat sich bei einigen Schulen die Spreu vom Weizen getrennt. Um aber vorbereitet zu sein, falls das so nicht möglich ist, wollte ich hier vorab mal die Informationen einholen. Man muss ja durchaus etwas vorab planen...

Auf welcher Grundlage will der Arzt ein dann Beschäftigungsverbot aussprechen?
Die Grundlage ist eine einschlägige Vorerkrankung, weshalb meine Frau als Risikopatient im Falle einer Erkrankung mit dem Coronavirus gilt.

WasDennNun

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Antw:Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?
« Antwort #4 am: 14.07.2020 07:56 »
Die Grundlage ist eine einschlägige Vorerkrankung, weshalb meine Frau als Risikopatient im Falle einer Erkrankung mit dem Coronavirus gilt.
Tragisch, obwohl bei der derzeitigen Lage in D ich noch nicht ganz sehe, warum Risikopatienten in Quarantäne sollten.
Wenn man jedoch bei der derzeitigen Infektionslage in D es bejaht, dass diese Bevölkerungsgruppe zum Schutz in eine Quarantäne muss, dann folgt ja daraus das man dadurch ein Fall für die Dienstunfähigkeit ist.
Der Virus wird ja sicherlich die nächsten Jahre noch existieren und somit wird man unter diesen Umständen ja nicht mehr in einem Beruf arbeiten können, bei dem man mit anderen Menschen in einem Raum ist.
Alternative ist natürlich, dass der AG einen entsprechend hochwertigen Mundschutz bereitstellt und man natürlich diese Personenkreis bei erhöhtem Infektionsgeschehen in Quarantäne schickt

Poincare

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Antw:[BW] Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?
« Antwort #5 am: 17.07.2020 14:05 »
Da man ja mit ärztlichem Nachweis für 3 Monate anrecht auf die Arbeit von zu Hause aus hat, wird kein Beschäftigungsverbot wegen Corona möglich sein, da sich durch die Tätigkeit ja keine höhere Ansteckungsgefahr ergibt.

WasDennNun

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Antw:[BW] Beschäftigungsverbot wg. Corona nach Elternzeit?
« Antwort #6 am: 17.07.2020 14:41 »
Da man ja mit ärztlichem Nachweis für 3 Monate anrecht auf die Arbeit von zu Hause aus hat, wird kein Beschäftigungsverbot wegen Corona möglich sein, da sich durch die Tätigkeit ja keine höhere Ansteckungsgefahr ergibt.
Ja? Cool? Seit wann gibt es denn dieses Anrecht und wo ist es festgeschrieben?