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Gleicher Arbeitgeber Versetzung aber von E6 auf E5

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FBFlo:
Hallo,

mal wieder eine Frage:

Wir würden bei uns jemand von einer anderen Dienststelle übernehmen (da ja gleicher Arbeitgeber handelt es sich um eine Versetzung) der Tarifbeschäftigte befindet sich momentan in E6 und wir hatten E5 ausgeschrieben, sollte sich der Tarifbeschäftigte für unsere Stelle entscheiden (mögliche Gründe: kurzer Arbeitsweg usw.) müssten wir Ihm dann einen unbefristeten (gleicher Arbeitgeber) Änderungsvertrag mit der Herabgruppierung geben? oder geht das auch anders (der momentane Arbeitsvertrag beinhaltet ein Arbeitsentgelt nach E6).

Gruß

Flo

Spid:
Eine Versetzung berührt das Arbeitsverhältnis nicht. Sofern gewünscht ist, daß der TB in E5 eingruppiert ist, muß mit ihm eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart werden.

Lars73:
Der Normalfall ist eine Vertragsänderung und dann E5.

Der aktuelle Vertrag verbietet -bei normaler Gestaltung- die dauerhafte Übertragung von Aufgaben nach E5.
Soweit dauerhaft die Aufgaben nach E5 wirksam übertragen werden ist der beschäftigte nach E5 zu bezahlen.

Arbeitsrechtlich ist eine Vereinbarung möglich den Beschäftigten nach E6 zu bezahlen. Ob ihr das haushaltsrechtlich machen dürft müsstest prüfen.

FBFlo:
Hallo,

Danke für die Antworten, sollte sich der Tarifbeschäftigte für uns entscheiden, müssen wir denn einen Änderungsvertrag machen mit E5.
Die Tätigkeit können wir nicht anders zahlen, da diese genau so in der Entgeltordnung beschrieben ist, E6 wäre da leider nicht möglich.
Haushaltrechtlich, klappt auch nicht, da wir sonst alle Tarifbeschäftigten die diese Arbeit machen auch höhergruppieren müssten, dass würde dann doch den Rahmen sprengen.

Gruß
Flo

Spid:
Der AG gruppiert weder ein noch höher, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der Hinweis von @Lars73 bezog sich entsprechend nicht auf die Eingruppierung, sondern auf das Entgelt. In beiden Fällen besteht der behauptete Zwang nicht.

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