Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gleicher Arbeitgeber Versetzung aber von E6 auf E5
Organisator:
Rein praktisch dürfte aber schon der PR intervenieren, wenn aus einer Gruppe TBs, die die gleichen Tätigkeiten übertragen bekommen haben, ein TB ein übertarifliches Entgelt erhält.
Spid:
Seit wann wäre eine Einzelfallregelung zu übertariflicher Vergütung mitbestimmungspflichtig?
Organisator:
Die Form der Beteiligung des PR ist mir nicht bekannt. Da der PR aber üblicherweise auf Gleichbehandlung der Beschäftigten achtet, dürfte er Mittel und Wege finden, um sich Gehör zu verschaffen.
FBFlo:
Zum Personalrat:
Aber es ist doch so, wenn ich jemand versetzt wird mit der entsprechenden Eingruppierung, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach Art 75 Abs. 1 Nr. 3a BayPVG.
Bei einer Höhergruppierung auch Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 BayPVG, selbst bei einer Rückgruppierung Art. 75 Abs. 1 Nr. 5 BAyPVG.
Zur Entgeltordnung:
Aber die Entgeltordnung gibt mir die Eingruppierung doch vor, Teil I Entgeltgruppe 5 Fallgruppe Nr.2 da kann ich Einzelfall nicht abweichen, wenn ich den Sozialenfrieden beibehalten möchte.
Spid:
--- Zitat von: Organisator am 14.07.2020 10:21 ---Die Form der Beteiligung des PR ist mir nicht bekannt. Da der PR aber üblicherweise auf Gleichbehandlung der Beschäftigten achtet, dürfte er Mittel und Wege finden, um sich Gehör zu verschaffen.
--- End quote ---
Ich würde mit dem BR nichts besprechen, an dem er nicht zu beteiligen ist. Mit dem PR sollte man ebenso verfahren. Wenn es keine Pflicht gibt, ihn anzuhören, besteht auch kein Grund, ihm zuzuhören.
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