Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gleicher Arbeitgeber Versetzung aber von E6 auf E5
Spid:
--- Zitat von: FBFlo am 14.07.2020 10:23 ---
Zum Personalrat:
Aber es ist doch so, wenn ich jemand versetzt wird mit der entsprechenden Eingruppierung, hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach Art 75 Abs. 1 Nr. 3a BayPVG.
Bei einer Höhergruppierung auch Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 BayPVG, selbst bei einer Rückgruppierung Art. 75 Abs. 1 Nr. 5 BAyPVG.
Zur Entgeltordnung:
Aber die Entgeltordnung gibt mir die Eingruppierung doch vor, Teil I Entgeltgruppe 5 Fallgruppe Nr.2 da kann ich Einzelfall nicht abweichen, wenn ich den Sozialenfrieden beibehalten möchte.
--- End quote ---
Es geht nicht um Eingruppierung. Es geht um eine Einzellfallregelung übertariflicher Vergütung.
Lars73:
Aber die Mitbestimmung deckt nicht die übertarifliche Bezahlung ab.
Es spricht wenig dafür hier nach E6 zu bezahlen, aber unter den genannten Bedingungen wäre es arbeitsrechtlich ggf. möglich. Wobei ich es haushaltsrechtlich eher für unzulässig halten würde...
WasDennNun:
Unstrittig ist doch, dass der PR der Rückgruppierung und der Versetzung zustimmen muss.
Der TB muss natürlich ebenfalls seiner Rückgruppierung zustimmen.
Die Eingruppierung ist ja auch unstrittig.
Aber wo steht, dass der PR bei übertariflicher Bezahlung mitbestimmen muss?
Und wenn der AG nicht übertariflich bezahlen möchte, dann ist das so. Er muss ja nicht.
Hier wäre ja eine übertarifliches Entgelt verständlich, weil derjenige der sich versetzen lässt nicht weniger Geld haben will.
So wird der Sozialfrieden des einen gestört und der Rest kann in Frieden weiterleben, weil sie ihm es nicht gönnen, dass er weiterhin das bekommt, was er vorher bekommen hat.
Friede sei mit euch.
Lars73:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.07.2020 10:34 ---Hier wäre ja eine übertarifliches Entgelt verständlich, weil derjenige der sich versetzen lässt nicht weniger Geld haben will.
--- End quote ---
Wenn er den Wechsel will sehe ich keinen Grund ihm besser zu bezahlen. Wenn der Arbeitgeber will, dass er wechselt muss man schauen wie man es attraktiv macht.
Spid:
Wirklich? Der AG müßte eine Herabgruppierung, die in seinem Interesse liegt, dem AN schmackhaft machen? Und das innerhalb derselben Tabelle? Unglaublich, das wird @Jockels Weltbild völlig erschüttern. Dafür braucht es dringendst eine tarifliche Regelung.
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