Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
vronism:
Wir haben Öffnungszeiten zu denen man da sein muss. Also schon fixe Arbeitszeiten.
Spid:
Maßgeblich ist eine Arbeitspflicht zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung. Ohne Arbeitspflicht keine Befreiung.
WasDennNun:
--- Zitat von: vronism am 15.07.2020 14:49 ---Wir haben Öffnungszeiten zu denen man da sein muss. Also schon fixe Arbeitszeiten.
--- End quote ---
Und, dass heißt, das Öffnungszeit gleich deine Arbeitszeit ist?
Oder habt ihr einen Gleitzeitrahmen mit Öffnungszeit als Kernarbeitszeit.
vronism:
Letzteres.. kernarbeitszeit=Öffnungszeiten. Die Termine fielen in die Kernarbeitszeit.. aber das hatten die im Personalamt ja auch nicht gefragt.. es hieß einfach Nö da gibt’s nix ::). Ich frag morgen einfach nochmal nach. Danke jedenfalls für die Antworten :)
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