Moin,
wir sind heute ein Stück weiter, da heute eine neue Stellenausschreibung für einen neu zu rekrutierenden Mitarbeiter online gegangen ist.
Dort heißt es (copy&paste):
"Bereitschaft zur Wahrnehmung von Dienstreisen sowie Rufbereitschaft, der Dienstort muss in einer Reaktionszeit von 30 Minuten erreichbar sein"
Das bedeutet doch, dass der Dienstort ab der Alarmierung nach spätestens 30 Minuten erreicht sein muss, oder?
Also, zu ende telefonieren, rein in die Klamotten, ab in das bereitgestellte Dienstfahrzeug, anfahren und anfangen zu arbeiten.
Die reine Fahrzeit wird mit dem ganzen drum herum ja dann auch, sagen wir mal, 15-18 Minuten verringert.
Für mein ganz persönliches Gefühl können sich auf diese Stelle nur Leute aus der näheren Umgebung bewerben.
Und genau so soll mit dem Bestandspersonal umgegangen werden.
Es soll spätestens 30 Minuten nach der Alarmierung mit der Arbeitsaufnahme begonnen werden.
Und da muss ich dann im ersten Beitrag von Spid wieder einhaken...
Ist das noch Rufbereitschaft?
Oder doch schon eher Bereitschaftsdienst?