Hallo Zusammen,
ich bin im Personalrat nach NPersVG in einer Kommune mit 9 Mitglieder. Seit etwa 4 Monaten sind 2 Mitglieder dauerhaft erkrankt und es werden ständig 2 Ersatzmitglieder zu den Sitzungen nach NPersVG geladen. Auch fachlich sind diese 2 Ersatzmitglieder um längen besser aufgestellt als die 2 Langzeiterkrankten. Da sich das NPersVG nicht eindeutig mit dem eventuellen Ausschluss der regulären Mitglieder aufgrund von Krankheit geregelt scheint und ich auch keine Intrigen schaffen möchte,.....ist meine Frage, ob die 2 Langzeiterkrankten sowieso aus einer gesetzlichen Lage auszuschließen sind, damit auch die formelle Seite erfüllt ist?
Vielen lieben Dank im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise und Handhabungen