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Veränderung der Stufe nach Gerichtsverfahren

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bienchenhonig:
Sagen wir mal es wäre mit "ab Geltendmachung + 6 Monate rückwirkend"  und die Eingruppierung war vorher in E6 Stufe 3 würde dann eine Rückstufung auf E9a Stufe 2 erfolgen und die Stufenlaufzeit ab da neu beginnen?

Lars73:
Es ist zwischen Zahlung und Eingruppierung zu unterscheiden.

Die Eingruppierung unterliegt nicht der Ausschlussfrist und war aus rechtlicher Sicht immer korrekt. Der Arbeitgeber befand sich da nur im Irrtum.
Es muss die gesamte Historie der Eingruppierung entsprechend nachvollzogen werden und die Stufenzuordnung entsprechend korrekt festgestellt werden. Man muss also letztlich zurück zur Übertragung der Aufgaben und dann die Stufe betrachten.

Spid:
Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht der Vergütungsanspruch und dessen möglicherweise eingetretener Verfall, sondern der Zeitpunkt der Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals der entsprechenden Entgeltgruppe. Auf die Eingruppierung und deren Zeitpunkt sollte sich auch - unabhängig vom Leistungsteil der Klage - ein entsprechender Feststellungsantrah gerichtet haben.

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