Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Veränderung der Stufe nach Gerichtsverfahren
bienchenhonig:
Nein @Lars73. Die Tätigkeit ist seit vielen Jahren unverändert. Es handelt sich um einen kommunale Verwaltungsmitarbeiter der den ruhenden Verkehr/Gefahrenabwehr usw. überprüft bzw. umsetzt.
Lars73:
Wurde ggf. die Zahlung ab Klageerhebung angeordnet? Wurde wirklich eine Höhergruppierung im Urteil angeordnet?
Kannst du den Tenor der Entscheidung hier einstellen?
bienchenhonig:
Ich melde mich nochmal. mir liegt noch nichts schriftliches vor.
bienchenhonig:
Die Zahlung erfolgt auf jeden Fall rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung.
Lars73:
Tenor ist meist etwas in dieser Art: "Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger zu 3. für die Zeit ab 1. Juli 2008 gemäß Entgeltgruppe 9 TV-L zu vergüten."
Wobei ab Zeitpunkt der Klageerhebung m.E. ungewöhnlich ist. Eigentlich ab Geltendmachung + 6 Monate rückwirkend.
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