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Fallgruppen

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Verwaltungsmensch:
Guten Tag zusammen,

zu meiner Schande gestehe ich, dass ich zuvor nie von den sog. Fallgruppen gehört habe und heute das erste Mal davon erfuhr. Ein Freund hat sich beworben auf eine Stelle Egr. 5 TV-L, diese ist wohl in der Fallgruppe 1 und nun diskutieren wir.

Fallgruppe 1?! :D

Ich habe schon ein wenig gegoogelt, möchte aber kein falsches Wissen verbreiten und auch persönlich Bescheid wissen, daher meine Fragen an euch.

1. Bedeutet EGR. 5 Fallgruppe 1, dass dies eher einfache Tätigkeiten sind? Es gibt ja garantiert auch eine Fallgruppe 2, 3, ... Denn er möchte ungern ausschließlich mit abheften und kopieren beschäftigt sein, mal lapidar gesprochen ;)

2. Würde er bei einer Fallgruppe 2 innerhalb der EGR. 5 bspw. mehr verdienen, als in der Fallgruppe 1 - oder haben die Fallgruppen gar keinen Einfluss auf die Bezahlung? Wir haben den Nettoverdienst nämlich anhand EGR. 5 Stufe 3 (in welcher er sich momentan befindet) ausgerechnet und damit wäre er zufrieden, würde es aber gern genau wissen.
Ich nehme an, Fallgruppen haben nichts mit der Bezahlung zutun, eine EGR. 5 Stufe 3 bleibt eine EGR 5 Stufe 3 , egal welche Fallgruppe?

3. Gibt es bei neuen, zusätzlichen Tätigkeiten die Möglichkeit, in eine höhere EGR. aufzusteigen?

Danke im voraus und schönes Wochenende.

Spid:
Fallgruppen sind unterschiedliche Anforderungen, die zur Eingruppierung in dieselbe Entgeltgruppe führen. Bei einigen Fallgruppen gibt es zusätzlich Zulagen zum Tabellenentgelt. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit kann mithin zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führen - auch in eine höhere.

Verwaltungsmensch:
Hi Spid, danke schonmal.

Also erhält er zb. die Bezahlung nach EGR. 5 Stufe 3, egal welche Fallgruppe, gut. Was anderes hätte mich jetzt auch gewundert. Ich verstehe es so, dass die Fallgruppen der Spezifizierung der Aufgaben dienen, richtig? Quasi eine Unterscheidung der Tätigkeiten INNERHALB derselben EGR. Jemand mit Fallgruppe 2 nähme andere Aufgaben wahr als er in der Fallgruppe 1, beide wären aber nach EGR. 5 bezahlt?

Nehmen wir an, er würde gerne irgendwann in die 6 - müsste er dann nicht erst bspw. Tätigkeiten nach der Fallgruppe 2 durchlaufen?

...hat jemand eine Ahnung, ob bei einer EGR. 5 Fallgruppe 1 eher einfache, "entspannte" Aufgaben an der Tagesordnung sind? Klingt für uns so...Bisschen Herausforderung hätt er nämlich gern.

Isie:
Um das beurteilen zu können, muss man in den betreffenden Abschnitt der Entgeltordnung schauen, der für die Beschäftigtengruppe gilt.

Organisator:

--- Zitat von: Verwaltungsmensch am 24.07.2020 14:15 ---...hat jemand eine Ahnung, ob bei einer EGR. 5 Fallgruppe 1 eher einfache, "entspannte" Aufgaben an der Tagesordnung sind?

--- End quote ---

Ja, Dein Kumpel:


--- Zitat von: Verwaltungsmensch am 24.07.2020 14:03 ---EGR. 5 Stufe 3 (in welcher er sich momentan befindet)

--- End quote ---

Ansonsten dienen Entgeltgruppen und deren immanente Fallgruppen nicht der Spezifizierung der Aufgaben. Die Aufgaben werden vom Arbeitgeber übertragen und anhand dieser ist der Tarifbeschäftigte eingruppiert.

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