Guten Tag zusammen,
zu meiner Schande gestehe ich, dass ich zuvor nie von den sog. Fallgruppen gehört habe und heute das erste Mal davon erfuhr. Ein Freund hat sich beworben auf eine Stelle Egr. 5 TV-L, diese ist wohl in der Fallgruppe 1 und nun diskutieren wir.
Fallgruppe 1?!
Ich habe schon ein wenig gegoogelt, möchte aber kein falsches Wissen verbreiten und auch persönlich Bescheid wissen, daher meine Fragen an euch.
1. Bedeutet EGR. 5 Fallgruppe 1, dass dies eher einfache Tätigkeiten sind? Es gibt ja garantiert auch eine Fallgruppe 2, 3, ... Denn er möchte ungern ausschließlich mit abheften und kopieren beschäftigt sein, mal lapidar gesprochen
2. Würde er bei einer Fallgruppe 2 innerhalb der EGR. 5 bspw. mehr verdienen, als in der Fallgruppe 1 - oder haben die Fallgruppen gar keinen Einfluss auf die Bezahlung? Wir haben den Nettoverdienst nämlich anhand EGR. 5 Stufe 3 (in welcher er sich momentan befindet) ausgerechnet und damit wäre er zufrieden, würde es aber gern genau wissen.
Ich nehme an, Fallgruppen haben nichts mit der Bezahlung zutun, eine EGR. 5 Stufe 3 bleibt eine EGR 5 Stufe 3 , egal welche Fallgruppe?
3. Gibt es bei neuen, zusätzlichen Tätigkeiten die Möglichkeit, in eine höhere EGR. aufzusteigen?
Danke im voraus und schönes Wochenende.