Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Altersgrenze für Ernennung auf Probe oder Lebenszeit?

(1/2) > >>

Pietclock:
Gilt die Altersgrenze für die Ernennung auf Probe und man kann dann nach der Probezeit auch auf Lebenszeit älter als 45 ernannt werden, oder muss man sozusagen die Probezeit vor 45 absolviert haben ?

Mayday:
Die Altersgrenze von 45 Jahren bezieht sich doch nur auf den Zeitpunkt der (erstmaligen) Berufung in ein Beamtenverhältnis, die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist somit auch später möglich.

Pietclock:
Danke für die Antwort. Heißt also  zB wenn jemand mit 43 Beamter auf Probe wird, kann er noch mit 46 dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden ? So recht eindeutig steht das nirgendwo.

Feidl:
Wenn du den Beamtenstatus inne hast, egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, gibt es keine weitere Altersgrenze, um den nächsten Status zu erreichen, wenn du lückenlos Beamter bleibst.
Wäre auch irgendwie unsinnig, jemanden auf Probe zu verbeamten und dann bei Beamtung auf Lebenszeit zu sagen, ne, sorry, zu alt. Dann hätte man ihn schon auf Probe nicht verbeamten sollen.

Pietclock:
Naja man könnte ja jemanden schon mit 42 nicht verbeamten auf Probe weil er dann bei der Änderung über 45 ist... aber stimmt macht eigentlich keinen Sinn.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version