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[BY] Altersgrenze für Ernennung auf Probe oder Lebenszeit?
Feidl:
Außerdem wieso sollte es eine Grenze für Lebenszeitverbeamtung geben?
Die Altersgrenze (und damit Altersdiskriminierung) gibt es, um kein zu großes Ungleichgewicht zwischen den relativ großzügigen Versorgungsbezüge und wenigen Dienstjahren entstehen zu lassen. Als Beamter auf Probe ist man bereits im Dienst und steht seinem Dienstherrn zur Verfügung. Wann die Lebenszeitverbeamtung nun stattfindet, ist dann egal. Sowieso hätte man erst nach 5 Jahren Anspruch auf Versorgung.
Gustl:
--- Zitat von: Feidl am 27.07.2020 09:13 ---Wenn du den Beamtenstatus inne hast, egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, gibt es keine weitere Altersgrenze, um den nächsten Status zu erreichen, wenn du lückenlos Beamter bleibst.
--- End quote ---
Das trifft hinsichtlich des Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nicht auf alle Bundesländer zu. In Schleswig-Holstein vertritt hier beispielsweise die Landespolizei die (ungewöhnliche) Auffassung, dass die allgemein gültige Altersgrenze von nicht vollendetem 45. Lebensjahr in jedem Fall zum Zeitpunkt der Probezeitverbeamtung eingehalten sein muss. Anwärter dürfen daher am Tage der Einstellung in den Vorbereitungsdienst der LG 2.1 noch keine 42 Jahre alt sein. Das liegt offenbar an der Eigenart des dortigen Landesbeamtengesetzes, in dem § 18 ("Einstellung") nur die Beamtenverhältnisse auf Probe und auf Lebenszeit erwähnt, obwohl § 8 BeamtStG ausdrücklich auch den Beamten auf Widerruf einschließt.
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