Hallo,
ich bin mittlerweile über 40 Jahre alt und ca. 17 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Hilft mir dies etwas im Sinne von § 34 Abs. 2 TVöD (Auswirkung Kündigungsschutz bei langer Betriebszugehörigkeit) wenn die Abteilung in der ich tätig bin an eine private Servicegesellschaft ausgegliedert wird? Es handelt sich um eine technische Abteilung die es dann, nach der Ausgliederung, bei meinem Arbeitgeber nicht mehr gibt.
Soweit ich es verstanden habe wird wohl mein bisheriger Arbeitgeber (Mehrheits-?) Gesellschafter an der Servicegesellschaft sein, mind. 49 % der Anteile hat jedoch ein rein privates Unternehmen.