Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhere Bezahlung

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Spid:
Also liegt keine beiderseitige Tarifbindung vor und es wurde arbeitsvertraglich lediglich die Anwendung des AT vereinbart?

apo:
Danke!
Tatsächlich doch . Obwohl eigentlich nicht passend , ist vereinbart : Tarif TVÖD- Entgelttarifvertrag V

Spid:
Es gibt keinen „Entgelttarifvertrag V“. Es gibt einen Besonderen Teil Verwaltung (BT-V). Man müßte im Wege der Auslegung ermitteln, ob die Arbeitsvertragsparteien hier dessen Geltung vereinbaren wollten. Wenn es nicht passend wäre, wäre das nicht zwingend zu vermuten. Warum bist Du der Auffassung, es wäre nicht passend? Arbeitest Du etwa in einem Entsorgungsbetrieb, einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, einem Verkehrsflughafen oder einer Sparkasse?

apo:
Ja! Krankenhaus. Und es steht so im Vertrag, kann natürlich falsch sein. Würde mich nicht wundern.

Mich interessieren die Möglichkeiten, bevor etwas offiziell ermittelt wird. Die grundsätzliche Bereitschaft wurde jedenfalls signalisiert. Nur komplett außertariflich will ich auch nicht.
Danke

Lars73:
Was wäre das Problem mit außertariflich?
Bei einem außertariflichen Vertrag lassen sich ja alle Regelungen des Tarifvertrags zur Anwendung bringen auf die man sich einigt.

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