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Frage Mindestpension

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Kimonbo:
Guten Tag,
Ich werde zum 1.8. Bundesbeamter auf Probe, es wurden mir etliche Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet, sodass ich direkt in Erfahrungsstufe 4 komme mit verkürzter Probezeit bis 1.3.2021. Frage: zählt das alles schon für die 5-jährige Wartezeit zur Mindestpension? Wann habe ich zeitlich gesehen Anspruch auf die Mindestpension? Jetzt schon oder zum Zeitpunkt Lebenszeitverbeamtung ab 1.3.21?

Herzlichen Dank und Gruß

Gustl:

--- Zitat von: Kimonbo am 27.07.2020 14:49 ---Frage: zählt das alles schon für die 5-jährige Wartezeit zur Mindestpension? Wann habe ich zeitlich gesehen Anspruch auf die Mindestpension?
--- End quote ---

Weder die Anrechnung von Zeiten im Öffentlichen Dienst noch die verkürzte Probezeit wirken sich auf den Zeitpunkt aus, ab dem Dir die Mindestversorgung zusteht. Es zählen lediglich Dienstzeiten ab der Verbeamtung, folglich entsteht Dein Anspruch mit Ablauf des 31.07.2025.

Tagelöhner:
Zeigt diese verkürzte Sichtweise und scheinbar unter den Nägeln brennende Fragestellung doch, was einer der tatsächlichen Anreize hinter dem Wechsel in das besondere Dienst- und Treueverhältnis waren. Mit derart gestrickten Staatsdienern ist der Abstieg vorprogrammiert  ;D :)

2strong:

--- Zitat von: Kimonbo am 27.07.2020 14:49 ---Frage: zählt das alles schon für die 5-jährige Wartezeit zur Mindestpension? Wann habe ich zeitlich gesehen Anspruch auf die Mindestpension? Jetzt schon oder zum Zeitpunkt Lebenszeitverbeamtung ab 1.3.21?

--- End quote ---
Ohne nähere Angaben zur Laufbahngruppe und zu Art und Umfang der zu berücksichtigenden Zeiten lässt sich dazu zwar nichts Verbindliches sagen, da das Mindestruhegehalt aber bereits nach fünf Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit zusteht und diesbezüglich eben nicht ausschließlich Zeiten in einem Beamtenverhältnis berücksichtigungsfähig sind (sondern insbesondere auch Ausbildungszeiten und Zeiten als Arbeitnehmer bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern) spricht nach Deiner Schilderung viel für einen unmittelbaren Anspruch auf Mindestruhegehalt.

Gustl:
@2strong: Du hast recht! Sofern seine Zeiten zur Ernennung geführt haben, werden sie eingerechnet.

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