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Frage Mindestpension

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Asperatus:
Maßgeblich sind die Zeiten nach §§ 6 bis 13 BeamtVG. Häufigste Anwendungsfälle dürften §§ 8 bis 10 BeamtVG sein.

Zu beachten wäre noch, dass ein Beamter auf Probe bei Dienstunfähigkeit entlassen werden kann (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG) mit der Folge, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt und kein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung entsteht.

Interessehalber: Grundsätzlich beträgt die Mindestprobezeit ein Jahr. Liegt bei dir eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 BLV vor? Da es sich hier um eine Kann-Vorschrift handelt, gegen Behörden meines Wissens ganz unterschiedlich mit der Anwendung um (z. B. Hauspolitik, die Mindestprobezeit nie ganz oder teilweise entfallen zu lassen).

Bastel:

--- Zitat von: Tagelöhner am 27.07.2020 16:22 ---Zeigt diese verkürzte Sichtweise und scheinbar unter den Nägeln brennende Fragestellung doch, was einer der tatsächlichen Anreize hinter dem Wechsel in das besondere Dienst- und Treueverhältnis waren. Mit derart gestrickten Staatsdienern ist der Abstieg vorprogrammiert  ;D :)

--- End quote ---

Vielleicht verzichtet er aufgrund der Verbeamtung auf eine höhere Bezahlung in der freien Wirtschaft? Zudem muss er auch im Gegensatz zu den meisten Menschen in der Woche 41h arbeiten. Da darf man auch mal nach den Vorteilen fragen ::)

Tagelöhner:
Danke für den herzlichen Lacher am Morgen, diese Argumentation habe ich schon von vielen etwas zu arg von sich überzeugten Beamten gehört und sie scheint sich zu so etwas wie der Standardentgegnung auf beamtenkritische Äußerungen zu entwickeln.

Ich bestreite ja nicht, dass es auch im Beamtenbereich wirklich fähige und kompetente Menschen gibt, die sich dem Staatsdienst aus Überzeugung verschrieben haben, um beispielsweise teils ganz besondere in der Form in der Privatwirtschaft nicht existierende Aufgaben wahrzunehmen und gleichzeitig etwas zum Gemeinwohl beitragen zu wollen.

Wer mal lange genug in Behörden gearbeitet und sich mit vielen Beamten unterhalten hat, dem dürfte allerdings auch nicht entgangen sein, dass es in nicht seltenen Fällen auch vielmals niedere Beweggründe sind, die zum Wechsel in das Beamtenverhältnis geführt haben. So dient der ÖD wie bekannt gerne auch als Auffangbecken für in der Privatwirtschaft nicht auf Dauer überlebensfähige und "leistungsschwächere" Arbeitskräfte. Insbesondere das Beamtenverhältnis übt wegen seiner allseits bekannten Privilegien (Unkündbarkeit, üppige Pensionen im letzten Lebensabschnitt, Vollabsicherung der Familie im Todes-/Krankheitsfall, private Krankenversicherung zum Spartarif, Kinder- und Verheiratetenzuschläge usw.) aufgrund der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eine besondere Anreizstruktur aus, und diese trägt nicht unbedingt nur zur Bestenauslese sondern vielmals auch zur Faulstenauslese bei.

Es ist einfach ein gewisser Typus Mensch, der sich in diesem System dann lebenslang einrichten und ihm bewusst hinnehmend untertan sein will, um die damit verbundenen Annehmlichkeiten mitzunehmen.

Das Argument der erhöhten "Arbeitszeit" von 40-41h pro Woche hört man auch gerne. Wenn die Effizienz in den Amtsstuben um bis zu 50% zunehmen, und daher die 1-2h täglich für ausgedehnte Kaffeekränzchen, das Flurgeplauder, die Zeitungsleserei während der Arbeitszeit und das Erledigen von Privatkram abnehmen würden, könnte man die Arbeitszeit ja gerne auf 35h oder weniger reduzieren. Ich wette dann würde sich am grundsätzlichen Verhalten der Personals aber nur bedingt etwas ändern und alle würden davon faseln, wie überlastet sie aufgrund der entstandenen Arbeitsverdichtung auf einmal wären und dass unbedingt neues Personal zum Ausgleich eingestellt werden müsse. Ein Teufelskreis...  ;D

Organisator:

--- Zitat von: Tagelöhner am 28.07.2020 07:56 ---So dient der ÖD wie bekannt gerne auch als Auffangbecken für in der Privatwirtschaft nicht auf Dauer überlebensfähige und "leistungsschwächere" Arbeitskräfte.
(...)
Faulstenauslese
(...)
Es ist einfach ein gewisser Typus Mensch, der sich in diesem System dann lebenslang einrichten und ihm bewusst hinnehmend untertan sein will, um die damit verbundenen Annehmlichkeiten mitzunehmen.

--- End quote ---

Echt jetzt? Der Beamte als fauler und gieriger Menschentypus? Schönes Bild des öD, was du hier transportierst.

Ich hoffe nur, dass der geneigte Leser nicht jedem Forumsmitglied Kompetenz unterstellt  :-\

Tagelöhner:
Dann darf aber auch die Frage erlaubt sein, ob es als Kompetenznachweis gilt, eine Sachverhaltsschilderung derart zu verkürzen und "Rosinenpickerei" bei getätigten Äußerungen (siehe Zitate) zu betreiben anstatt sich kritisch mit dem gesamten Inhalt auseinander zu setzen.

Meine Ausführungen sollen auch nicht dazu dienen, den ÖD im Allgemeinen zu verunglimpfen. Ganz im Gegenteil, der ÖD weist auch absolut sinnvolle und notwendige Aufgabenfelder auf und beschäftigt sehr wertvolles und kompetentes Personal.

Ich benenne lediglich meine inzwischen jahrzehntelangen gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen. Es soll helfen mit offenen Augen durch sein Arbeitsleben zu gehen, anstatt im hälftigen Büroschlaf. Es sei aber erlaubt, sich auf den Schlips getreten zu fühlen...alles andere wäre ja untypisch. Wahrheiten die man ganz besonders nötig hat, hört man ja bekanntlich am wenigsten gerne, ebenfalls eine alte Lebensweisheit.  ;D

Hin und wieder trifft man ja auch auf einen humorvollen Vertreter, der aus allem auch überhaupt kein Geheimnis macht, sondern mit offenem Visier alle Klischees offen auslebt.  ;)

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