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[NW] Ambulante Anschlussheilbehandlung- Beihilfe Eigenanteil
gerzeb:
Guten Morgen zusammen,
in folgender Sache bräuchte ich mal eure fachkundige Hilfe. Ich habe Ende Juni 2020 eine neue Hüfte bekommen und befinde mich derzeit in einer ambulanten Anschlussheilbehandlung. Ich habe nun bereits die vorläufige Rechnung erhalten und in dieser ist eine Finanzposition „Beihilfe Eigenanteil“ enthalten. 15 Tage à 10 €, also der gleiche Betrag wie für die Patienten der GKV. Auf Nachfrage bei der Reha-Einrichtung, was es mit dieser Position auf sich hat konnte mir keine zufrieden stellende Antwort gegeben werden. Ich erhielt lediglich den Hinweis, dass es wohl im Jahr 2004 einen Erlass vom Innenministerium gab, in dem diese 10 € geregelt wurden und die Reha-Einrichtung hätte dies für sich übernommen. Weitere Informationen könne man mir nicht geben, aber ich könnte ja selber mal auf der Seite des Innenministeriums nachschauen.
Interessant ist vielleicht noch, dass die Reha-Einrichtung pro Tag einen Pauschalbetrag abrechnet und den Eigenanteil on top berechnet.
Kennt sich jemand aus? Kennt jemand diesen Erlass oder kann Auskunft darüber geben, ob dies so seine Richtigkeit hat? Da es meine erste Reha / Anschlussheilbehandlung ist habe ich keine Ahnung, ob dies so üblich ist.
Danke für eure Hilfe!
BStromberg:
Ohne mich auszukennen... meine Tochter war erst kürzlich eine Nacht im Krankenhaus und da hat die Beihilfe auch einen Zehner einbehalten und gekürzt.
Die Begründung im Bescheid hab ich nicht mehr inhaltspräsent, scheint aber eine typische Leistungskürzung zu sein, mit der man sich wohl oder übel abfinden muss.
Ich glaube bei mir haben die Chefarzt-Kürzung als vermeintliche Wahlleistung oder so vorgenommen (obwohl ich den lt. Behandlungsvertrg überhaupt nicht dezidiert angefordert habe... er war aber wohl der einzige Operateur, der abends noch erreichbar gewesen ist). Egal, für so'n Killefitz reg ich mich nicht mehr auf.
Verbleiben von den 30€ Krankenhaustagegeld der PKV halt 10€ weniger in der Geldbörse.
Aber tröste dich:
Es gibt da m.W.n. eine Obergrenze für diese Selbstbehalte, die bei längeren Aufenthalten nach dem 20sten Behandlungstag greift.
LehrerInNRW:
Hier sind mal die Merkblätter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/merkblaetter
Kann man alles im Merkblatt Beihilfe nachlesen! (Muss man aber auch wollen ;) )
Ambulante Rehamaßnahmen sind im Rahmen der mit den Sozialversicherungen geschlossen Vereinbarungen beihilfefähig. Da in der GKV 10€ Zuzahlung normal sind, sind sie auch dann auch in der Beihilfe zu entrichten.
gerzeb:
--- Zitat von: LehrerInNRW am 28.07.2020 09:21 ---Hier sind mal die Merkblätter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/merkblaetter
Kann man alles im Merkblatt Beihilfe nachlesen! (Muss man aber auch wollen ;) )
Ambulante Rehamaßnahmen sind im Rahmen der mit den Sozialversicherungen geschlossen Vereinbarungen beihilfefähig. Da in der GKV 10€ Zuzahlung normal sind, sind sie auch dann auch in der Beihilfe zu entrichten.
--- End quote ---
Zunächst mal danke. Die Merkblätter habe ich tatsächlich schon gelesen- konnte das mit den 10 € Zuzahlung aber nicht so wirklich rauslesen. Dann noch die Nachfrage: ich war 10 Tage im Krankenhaus und mir werden pro Tag für Wahlleistungen 25 € abgezogen. Sind insgesamt schon 250 €. Patienten der GKV haben eine maximale Zuzahlung von 280 €. Ich nehme an diese Summe gilt für mich nicht sondern die Belastungsgrenze, die auf den Beihilfebescheiden steht?
BStromberg:
Deine Antwort ergibt sich eigentlich aus den beiden vorherigen Antworten hier im Forum.
Für Chefarzt und Einzelzimmer/Zweibettzimmer als Wahlleistung werden bei Inanspruchnahme p.T. 10€ + 15€ Eigenbeteiligung von der Beihilfe einbehalten (macht in Summe 25€).
Ich habe das in deinem Fall - wie gesagt - nicht auf die letzte Nachkommastelle durchrecherchiert, scheint aber grob zu passen.
Off-Topic:
Manchmal frage ich mich, wofür eigentlich der PKV-Beihilfe-Ergänzungstarif als "Zusatzbaustein" der prozentualen Krankenvollversicherung dient ??? Sollte die PKV hier nicht anteilig die Kosten übernehmen, zu denen die Beihilfe nicht bzw. nicht mehr willens ist... quasi "Ergänzungstarif" im Wort-Sinne ???
Vielleicht kann mir da mal jmd. meine Wissenslücke schließen.
Habe diese Beihilfe-Ergänzung für die ganze Familie aber keinen Schimmer, wann und wofür die überhaupt greift.
...soviel zum Thema Deutschland ist unterversichert ;)
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