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[NW] Ambulante Anschlussheilbehandlung- Beihilfe Eigenanteil
gerzeb:
--- Zitat von: BStromberg am 28.07.2020 13:19 ---Deine Antwort ergibt sich eigentlich aus den beiden vorherigen Antworten hier im Forum.
Für Chefarzt und Einzelzimmer/Zweibettzimmer als Wahlleistung werden bei Inanspruchnahme p.T. 10€ + 15€ Eigenbeteiligung von der Beihilfe einbehalten (macht in Summe 25€).
Ich habe das in deinem Fall - wie gesagt - nicht auf die letzte Nachkommastelle durchrecherchiert, scheint aber grob zu passen.
Off-Topic:
Manchmal frage ich mich, wofür eigentlich der PKV-Beihilfe-Ergänzungstarif als "Zusatzbaustein" der prozentualen Krankenvollversicherung dient ??? Sollte die PKV hier nicht anteilig die Kosten übernehmen, zu denen die Beihilfe nicht bzw. nicht mehr willens ist... quasi "Ergänzungstarif" im Wort-Sinne ???
Vielleicht kann mir da mal jmd. meine Wissenslücke schließen.
Habe diese Beihilfe-Ergänzung für die ganze Familie aber keinen Schimmer, wann und wofür die überhaupt greift.
...soviel zum Thema Deutschland ist unterversichert ;)
--- End quote ---
Es geht sich aber in meinem Fall nicht um die Eigenanteile vom Krankenhaus, sondern von der Rehaklinik. Dort werden mir analog zu den GKV Patienten 10 € pro Behandlungstag in Rechnung gestellt. Die Frage ist daher also auch, ob die 280 € Zuzahlung der GKV Patienten auch für die der PKV / Beihilfe gilt, aber denke eher die Belastungsgrenze von dem Beihilfebescheid oder? Konkret ist es bei mir so, dass ich 10 Tage im Krankenhaus war und nach aktuellem Stand (mindestens) 20 Tage in der Rehaklinik.
Stehe irgendwie auf dem Schlauch
LehrerInNRW:
Wie ich schon geschrieben habe, halte ich das für richtig, weil GKV und PKV da in vielen Teilen gleich behandelt werden. Siehe meinen letzten Post. Steht da halt nicht direkt so drin, sondern man muss die verschiedenen Abschnitte miteinander kombinieren.
Wie hoch in Ihrem Fall die Belastungsgrenze und wieviel da noch bis zum erreichen der Selbigen offen ist, steht im Beihilfebescheid. Irgendwann werden Sie die erreichen und dann werden Sie nicht weiter zuzahlen müssen.
Abschließend, wenn Ihnen die Antworten nicht helfen, rufen Sie einfach ihren Sachbearbeiter*in bei der Beihilfe an. Der/Die kann Ihnen am besten erklären, was er/sie sich dabei gedacht hat. Bislang ist mir da niemand blöd gekommen, wenn ich sage, dass ich etwas nicht verstehe.
Und am Ende kann man immer noch die BVO lesen. ;D
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