Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
Spid:
Es führt dazu, daß es als Argument dafür, daß jeder, der die konstitutiven Merkmale erfüllt, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sei, untauglich ist und man sich diesbezüglich nicht weiter damit befassen muß.
Shihayazad:
Der genannte Fall war nie ein Argument für irgend etwas in der Richtung. Ich brachte die Frage auf, wie Bewerbungsprozesse (anhand der Kriterien) denn überhaupt korrekt und rechtssicher durchzuführen sind, was ja offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt wird und deshalb für einen Austausch/Diskussion spannend wäre. Wenn du daran kein Interesse hast, ist das ja kein Problem.
Spid:
Wenn der genannte Fall kein Argument sein sollte, was hat er dann in einer Diskussion verloren?
Lars73:
@Shihayazad
Für ein solches anderes Thema der rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung im Bewerbungsverfahren könnte ja bei Interesse ein neues Thema eröffnet werden.
Vermutlich gibt es drei Gruppen von Behörden im öffentlichen Dienst bei der Ausgestaltung von Bewerbungsverfahren:
1. Die Behörden welche die Vorgaben nicht wirklich kennen.
2. Die Behörden welche die Vorgaben kennen, aber diese ignorieren.
3. Behörden welche rechtskonform agieren.
Ich habe Zweifel, dass 3. überwiegt. Für 2. spricht das meist sehr geringe Risiko von Klagen (außer bei Richterstellen und höheren Leitungsfunktionen im Beamtenbereich). Daneben ist es recht aufwendig ein Verfahren mit interen und externen Bewerbern aus dem Beamten und Tarifbeschäftigtenbereich sauber durchzuführen. Auch halte ich persönlich den Glauben der Gerichte an die Beamtenbeurteilung angesichts der Praxis der Beamtenbeurteilung für recht fraglich. Aber was wäre auch die Alternative für die Gerichte. Daneben sind die meisten Führungskräfte bei der Personalauswahl mit ihrer subjektiven Auswahl meist zufrieden.
Shihayazad:
--- Zitat ---Für ein solches anderes Thema der rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung im Bewerbungsverfahren könnte ja bei Interesse ein neues Thema eröffnet werden.
--- End quote ---
Das scheint wohl das Beste zu sein. Da wir aber schon seit 2 Seiten eigentlich mittendrin sind und ja schon viele interessante Aspekte genannt worden sind, finde ich es Verschwendung das hier abzuwürgen, aber bevor dieses PingPong-Spiel so weitergeht...
--- Zitat ---Vermutlich gibt es drei Gruppen von Behörden im öffentlichen Dienst bei der Ausgestaltung von Bewerbungsverfahren:
1. Die Behörden welche die Vorgaben nicht wirklich kennen.
2. Die Behörden welche die Vorgaben kennen, aber diese ignorieren.
3. Behörden welche rechtskonform agieren.
--- End quote ---
Das hier oben ist soweit auch ein sehr schönes zusammenfassendes Schlusswort, wie ich finde. Die geringe Zahl von Klagen, könnte aber auch sehr gut darauf zurückzuführen sein, dass Bewerbern die Mittel und die Kenntnisse fehlen, ihr Recht durchzusetzen und das finde ich sehr bedenklich.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version