Hhm, ich hatte es so verstanden, dass Schwerbehinderte Bewerber immer eingeladen werden, sofern nicht offensichtlich und absolut ungeeignet.
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?
Nicht, sofern sie die Muss-Kriterien erfüllen und damit ja formal für die Stelle geeignet wären. (Wobei es bei "mehrjährige relevante Berufserfahrung" dann ja auch schon wieder spannend wird...) Ich hatte das mal recherchiert und aus verschiedenen Handreichungen der öffentlichen Verwaltung mit Verweis auf faire Verfahren und Prinzip der Bestenauslese, wonach Bewerber eine Chance haben müssten, von sich zu überzeugen, sofern sie die geforderten Qualifikationen mitbringen. Was, wie ich fand, auch sehr viel Sinn machte. Damit eben nicht passiert, was leider gemacht wird: "Wir schaffen an dem Tag nur x Personen und haben keinen Bock die Kommission für einen zweiten Tag zusammenzutrommeln, also laden wir 3 passende Bewerber erst gar nicht ein."
Leider keinen wunderhübschen Paragraphen, kann also gut sein, dass ich mich irre. Ihr habt davon also nichts gehört? Dann muss ich mich bei Gelegenheit nochmal auf die Suche machen.
Fun fact: Oft genug sehe ich Ausschreibungen, denen man förmlich ansieht, dass die ausschreibende Stelle selbst nicht weiß, was/wen sie genau sucht, bzw. das eigentlich gesuchte Profil nicht fachlich präzise formulieren kann. Da würde es mich überraschen, wenn dort wirklich passende Bewerber/-innen aufschlagen ...
Da gab es mal eine wunderhübsche Ausschreibung mit ca. 40 Spiegelstrichen, bei denen Muss und Soll auch komplett durcheinander gingen. Die Absage "Sie erfüllen die formalen Bedingungen nicht" hat mich da nicht wirklich überrascht. Auf Nachfrage hieß es dann auch, dass ich zwar eigentlich auf die Stelle passen würde, sie mich aber aufgrund ihrer eigenen Formulierungen in der Ausschreibung nicht einladen können. Ich wüsste wirklich gerne, ob sie jemanden gefunden haben.