Autor Thema: [RP] Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben  (Read 1274 times)

Jana2911

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Hallo :)
Ich bin zur Zeit eine Umsatzsteuer-Sachbearbeiterin mit einer Besoldung A10.
Eingestellt wurde ich damals für die Einführung des §2b UStG, Erstellung Gesamtabschlüsse und Mitwirkung eines TCMS.
Diese Tätigkeiten führe ich zur Zeit auch aus. Das bedeutet, ich erstelle UstVa‘s aber auch Jahressteuererklärungen. Weiterhin betreue ich inzwischen federführend das eingeführte Vertragsmanagement und führe ebenfalls ein digitalisiertes TCMs zusätzlich zum schriftlichen TCMS ein.
Allerdings hat sich meine Stelle inzwischen so entwickelt, dass ich eigentlich für sämtliche komplexeren rechtlichen Themen mit eingebunden werde. Ich habe den Gründungsprozess einer Stiftung und davor abgewickelten Schenkung rechtlich geprüft und begleitet. Ich prüfe aber auch Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, AO in Hinsicht auf und sogar Erbbaurecht.
Daher bin ich auch Ansprechpartnerin für Bürgermeister, Steuerberater und schule hin und wieder auch Personal intern, Kitas etc. in gewissen (steuer-)rechtlichen Problematiken.
Da ich jetzt das Öfteren gelesen habe, dass das TCMS sowie Vertragsmanagement und auch Digitalisierung Prozesse  mit einer Stelle von A11 bewertet werden, habe ich mich gefragt, ob ich meine Stelle neu bewerten lassen kann und ob dort Chancen auf Erfolg einer Höhergruppierung bestehen.
Kennt sich hier jemand aus, welche Kriterien ich erfüllen muss damit eine A11 in Betracht kommt?
Wir sind eine Verbandsgemeinde mit unter 15.000 Einwohnern in rlp und eine A11 erhalten zur Zeit unsere stellvertretenden Abteilungsleitungen.

Liebe Grüße
Jana
« Last Edit: 17.07.2025 18:07 von Admin »

Admin

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welches Bundesland?

Greif

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@Admin
RLP, wie im letzten Satz kurz erwähnt.

@Jana2911
Eine Höhergruppierung erfolgt bei Tarifbeschäftigten indem die Entgeltgruppe angehoben wird.
Bei Beamten spricht man von der Einweisung in eine Planstelle bzw. in die damit verbundene Besoldungsgruppe.

Beamte dürfen die Ihnen zugewiesenen Tätigkeiten für die Besoldung erledigen, die sie haben. Das Anrecht auf eine Beförderung/Einweisung haben Beamte nicht.

Wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass Du - unabhängig von den ausgeführten Tätigkeiten - als SB auf einmal auf einer Ebene mit den stellvertretenden Abteilungsleitungen sein wirst?

Jana2911

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Hallo Greif,
Mein Gedanke war nicht unbedingt der, dass ich vergleichbare Aufgaben eines Stellvertreters ausführe, sondern mehr , dass ich rechtlich schwerere und komplexere Fälle prüfe und meistens eigenständig löse. Dafür wurde häufig ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen, was nun oftmals entfällt. Mir ist bewusst, dass es auch mit der Schwerpunktverteilung bzw. prozentualen Verteilung meiner Aufgaben zu tun hat und sich der Schnitt aus den Wertigkeiten ergibt, da Gesamtabschluss typischerweise bei A11 angesiedelt wird, ebenfalls wie Digitalisierungsprozesse und in Summe trotzdem eine A10 herauskommen kann.  In der Musterbeschreibung nach Gemeinde 3.0 wird hauptsächlich von Ust und Ertragssteuern wie z.B. KöSt gesprochen, nicht aber von meinen aufgezählten weiteren Prüfungsgebieten.
Genauso frage ich mich wie es einzustufen ist, dass ich jetzt die Einführungsprozesse TCMS und Vertragsmanagement abgeschossen habe und mich eigentlich hauptsächlich in den rechtlichen Prufungen befinde, also meinen Anteil an Prüfungstätigkeiten erhöhe. .

Ich möchte nur grundsätzlich nicht höherwertige Tätigkeiten für eine niedrigere Besoldung durchführen. Die 2b Stellen gibt es nach wie vor noch nicht lange und das Tätigkeitsfeld ist noch im großen Wandel. Daher auch der Gedanke zur Neubewertung. Ich hoffe du verstehst was ich meine.