Der Dienstherr hat drei Monate Zeit, über Deinen Widerspruch zu entscheiden.
Nach zwei Monaten kommt dann die Mitteilung, dass sich der Widerspruch in der Hauptsache erledigt hat. Dann geht es nur noch um die Kostenfrage.
Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung dürften die Voraussetzungen nur bei einer AHB erfüllt sein.
Somit erscheint der Rechtsweg wenig zielführend, wenn das Ziel sein sollte, zu dem gewünschten Termin eine Reha machen zu können.
Kommunikation ist keine Einbahnstrasse. Gerade als Beamter hat man auch eine Dienstleistungspflicht und eine Wohlverhaltenspflicht.
Ich habe Dir den Weg zu Deinem Passierschein A 38 aufgezeigt. Ob Du ihn gehen möchtest ist Dir selbst überlassen.
Viel Glück