Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
Die Klage könnte man prinzipiell auch sehr leicht selber schreiben und die Gerichtskosten vor dem Verwaltungsgericht sind relativ niedrig.
"hiermit erhebe ich Klage gegen die Beklagte. Es wird beantragt:
I. Die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger eine amtsangemessene Besoldung nach Artikel 33 Abs. 5 GG zu gewähren."
Kurze Begründung mit Verweis auf die Beschlüsse vom BVerfG Unterschrift fertig.
Eigentlich sollte es noch Prozesszinsen oben drauf geben?
Wenn man verliert kann man immer noch einen Anwalt für die 2. Instanz besorgen.
Unterbezahlt:
Eine Klage ohne Anwalt als juristischer Laie einreichen würde ich lassen. Da kann man zu viel falsch machen. Am Ende fliegt es dir um die Ohren, weil du 500EUR Gebühren sparen wolltest. Das ist es angesichts der Gesamtsummen einfach nicht wert. Ich habe noch den Papierkrieg meiner letzten Klage vor Augen. Da hätte ich mich ohne anwaltliche Expertise schwergetan, die richtige Entscheidung zu treffen. Bis verhandelt wird, werden ja auch noch schriftliche Stellungnahmen mit der Gegenseite ausgetauscht. Möchtest du auch mündlich verhandeln oder nicht, ist das hier von Vor- oder Nachteil? etc... Nee, nicht ohne Anwalt.
Im Bund müssten ja alle Widersprüche 2020 mit dieser infamen Begründung zurückgewiesen worden sein.
Irgendjemand wird doch geklagt haben, wissend was hier los ist.
Ansonsten gibt es Neuigkeiten aus Berlin.
https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/abstandsgebot-weshalb-das-berlbvanpg-2021-verfassungswidrig-ist
Eine Kurzzusammenfassung zu dem geplanten, aber noch nicht beschlossenen Gesetz. Mir fehlt es zudem an einer nachvollziehbaren Prozedualisierung.
So wie ich das sehe, wollen die es jedoch tatsächlich zügig beschließen. Die Kritik der "Besoldungsallianz" ist eher verhalten. Ein Trauerspiel!
Ozymandias:
Der einzige Zweck der Klage ist ja nur den Anspruch offen zu halten, nicht das Rad neu zu erfinden und das kann man mit etwas Grips auch selber hinbekommen.
vermessen:
Ich habe auch Widerspruch gegen meine Besoldung (Bund) eingelegt. Bezügestelle sitzt im eigenen Haus. Besetzt anscheinend mit einer frisch ausgelernten VFA.
Ich habe als Antwort bekommen, dass sich das Urteil doch auf die Richterbesoldung im Land Berlin bezieht und ich nach BBesG bezahlt werde.
Eine Zurückweisung oder Ablehnung meines Widerspruches wurde hingegen nicht im Schreiben thematisiert.
Vor zwei Wochen kam dann die Aufforderung, dass ich gegen dieses Schreiben doch Widerspruch einlegen solle um es anschließend dem Rechtsdienst zu übergeben. Blöd nur, wenn im Schreiben überhaupt keine Entscheidung getroffen wurde. Also nix weiter wie eine Eingangsbestätigung vorliegt.
Naja, dies der Bezügestelle mitgeteilt und nun warten wir mal auf eine Entscheidung.
Epiin:
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Untersuchung-von-BerlBVAnpG-2021-24.01.21.pdf
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