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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GoodBye:
Oh, da halte ich es lieber mit Herrn Wilde:
"Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert."
Kann man von Mediamarkt/Saturn bis zu Besoldungsfragen anwenden.
Malkav:
Hui in der heute erschienen NVwZ (NVwZ 2025, 1222 bis 1226) haben sich zwei beisitzende Richter des VG HH dazu hinreißen lassen die Beschlüsse und das abweisende Urteil zu A 13 hinsichtlich der Zulässigkeit des Familienergänzungszuschlags seit 01.01.2022 nochmal zu rechtfertigen.
Finde es spannend, dass das Gericht hier vom Grundatz "Ein Gericht spricht durch seine Urteile" abweicht, insbesondere wenn dies nur zwei Beisitzer tun, ohne die Kammervorsitzenden im Boot zu haben. Ich glaube noch viel deutlicher kann man als Richter ohne formalen Bruch des Beratungsgeheimnisses nicht nach Außen kommunizieren, dass das Urteil nicht einstimmig erging.
Insgesamt fachlich nichts neues, aber das VG verliert langsam wohl auch die Geduld mit dem BVerfG wenn die Richter ausführen:
--- Zitat ---Daher besteht sowohl für die Besoldungsgesetzgeber und Dienstherren als auch für die Beamtinnen und Beamten
sowie Richterinnen und Richter ein gesteigertes Interesse daran, dass die Verfassungsmäßigkeit des Zweiverdienermodells und die sich daraus ergebenden Folgefragen alsbald verfassungsgerichtlich geklärt werden.
--- End quote ---
Daneben scheint mir noch spannend zu sein, dass Befangenheitsanträge gegen die Richter, welche selbst Widerspruchsführer/Kläger in eigener Sache sind im Raum stehen. Mir war bisher nicht bekannt, dass widersprechende Richter nur hinsichtlich Verfahren betreffend die R-Besoldung ausgeschlossen sind, aber hinsichtlich der A-Besoldung unbefangen sein können (vgl. VG Hamburg Beschl. v. 15.3.2024 – 20 B 6288/21, BeckRS 2024, 22457, beck-online). Ganz im Ernst ... das erscheint mir ein wenig lebensfremd, aber jede andere Entscheidung würde wohl das VG lahmlegen.
--- Zitat ---Zudem könnte bei einer Konzentration [der zuständigkeit auf eine Kammer] auch früher Klarheit über die Auswirkungen von Befangenheitsanträgen bestehen.
--- End quote ---
Der abschließende Seitenhieb auf das Abgeordnetenhaus von Berlin konnten sich die selbstbewussten Hanseaten offenbar auch nicht verkneifen:
--- Zitat ---Darüber hinaus könnte sich weiteres Konfliktpotenzial anlässlich unternommener Reparaturbemühungen der Gesetzgeber ergeben, wenn sie zum Beispiel wie der Berliner Gesetzgeber im Jahr 2021 die Besoldung nur ganz konkret für jene Besoldungsordnung oder jene Besoldungsgruppe neu regeln, auf die sich die Entscheidungen des BVerfG beziehen,47 oder die Entscheidungen auf ähnliche Weise eng umsetzen.
--- End quote ---
Verwaltungsgedöns:
Was für eine Kacknummer ist das mit den Befangenheitsanträgen? Zumal die Richter letztlich nur entscheiden können, ob das Verfahren zum Verfassungsgericht abgegeben wird. Final entscheiden dann ja Bundesrichter, die nicht unmittelbar von den Belangen in Hamburg berührt sind.
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